Das Gartenamt muss kurzfristig 47 Ahornbäume fällen. Sie alle sind von der Rußrindenkrankheit befallen und bereits abgestorben. Die Entnahmen beginnen innerhalb der kommenden Tage. Dabei kann es zu kurzfristigen Sperrungen von Teilen der Grünanlagen oder Straßenbereiche kommen. Vorab prüft das Gartenamt die betroffenen Bäume auf besetzte Bruthöhlen und Nester.
Die erforderlichen Baumentnahmen im Überblick:
- Ein Ahornbaum im Hofgarten, nördlich der Fontäne “Jröner Jong”
- Zwei Ahornbäume an der Otto-Hahn-Straße
- Zwei Ahornbäume an der Straße am Schönekamp
- Drei Ahornbäume am Friedhof Eller
- Drei Ahornbäume im Böschungsbereich der Fußgängerbrücke In der Steele
- 14 Ahornbäume entlang der Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Krefelder Straße und Schiessstraße • 22 Ahornbäume entlang der Münchener Straße, zwischen Karl-Hohmann-Straße und Bonner Straße
Durch die vergangenen langen, heißen und trockenen Sommer sind viele Bäume in einen sogenannten “Trockenstress” geraten. Bedingt durch den Wassermangel in den Böden und der Hitze werden immer mehr Bäume geschwächt und damit anfälliger für Krankheiten und Schädlinge. Die Anzahl absterbender Bäume hat durch die Veränderungen der klimatischen Verhältnisse merklich zugenommen.
Ahornbäume werden von der sogenannten Rußrindenkrankheit, einer Pilzerkrankung, befallen. Das Auftreten der Rußrindenkrankheit ist eine typische Folge von außergewöhnlich langen und trockenen Sommern. Der Pilz breitet sich im Holzkörper aus und zerstört schließlich das Kabium — und somit die Leitungsbahnen des Baumes — sowie die Rinde. Es kommen rußschwarze Flächen zum Vorschein. Stark geschwächte Bäume sterben innerhalb einer Vegetationsperiode ab. Es gibt keine Möglichkeit, einen befallenen Baum noch zu retten.
Weil die Bäume so schnell absterben, muss das Gartenamt erkrankte Ahorne stets kurzfristig entnehmen, um die Verkehrssicherheit sicherzustellen. Die Entfernung erkrankter Bäume führt außerdem dazu, dass die Sporenlast des Pilzes in Gehölzbeständen sinkt. Das reduziert die Wahrscheinlichkeit eines Befalls weiterer gesunder Ahornbäume in der Umgebung.
Das Gartenamt rechnet damit, dass innerhalb der kommenden Monate weitere Fällungen geschädigter Bäume aufgrund der Rußrindenkrankheit nötig werden.
Es ist das Ziel des Garten‑, Friedhofs- und Forstamts den Baumbestand zu erhalten und an möglichst vielen Standorten nachzupflanzen und/oder zu ergänzen. Die Möglichkeit von Nachpflanzungen wird sorgfältig geprüft. Bei Nachpflanzungen von Straßenbäumen sind sogenannte Umlaufverfahren durchzuführen. Hierbei prüfen verschiedene Leitungsträger — dazu gehören zum Beispiel die Netzgesellschaft, der Stadtentwässerungsbetrieb und die Telekom – die Leitungstrassen und ihre Nähe zu den Baumstandorten. Darüber hinaus sind auch notwendige Abstände zu Verkehrsanlagen sowie brandschutztechnische Belange zu beachten.