Foto: Haupt­zoll­amt Düsseldorf

 

Ein aus­ge­fal­le­nes Gast­ge­schenk fand der Zoll am Flug­ha­fen Düs­sel­dorf bei einem 46-jäh­ri­gen Rei­sen­den aus Mos­kau. Bei der Rönt­gen­kon­trolle sei­nes Gepäcks am 04.07.2021, erkann­ten die Zöll­ner Gegen­stände, bei denen es sich um Waf­fen­teile han­deln könnte.

Nach der genaue­ren Kon­trolle des Kof­fers fan­den die Beam­ten schließ­lich ein Trom­mel­ma­ga­zin sowie eine Maschi­nen­pis­tole Modell PPSh-41. Der rus­si­sche Staats­an­ge­hö­rige beteu­erte, dass es sich bei der Maschi­nen­pis­tole nicht um eine echte Waffe han­deln würde, son­dern ledig­lich um eine detail­ge­treue Replik. Diese sei für einen Freund in Deutsch­land bestimmt, als Geschenk für ihn. Er habe die Waffe in Spa­nien gekauft und legte den Zöll­nern rus­si­sche Doku­mente vor, die bewei­sen soll­ten, dass es sich bei der Maschi­nen­pis­tole tat­säch­lich um ein Spiel­zeug han­dele. Aller­dings habe er bereits bei der Ein­reise nach Polen Pro­bleme mit der Pis­tole gehabt.

Nach ein­ge­hen­der Prü­fung der Waffe, stell­ten die Zöll­ner meh­rere Pro­bleme fest. Das schwer­wie­gendste davon war, dass die Pis­tole mit ver­hält­nis­mä­ßig ein­fa­chen Mit­teln in einen schuss­fä­hi­gen Zustand gebracht wer­den könne. Der Lauf war nicht ver­schlos­sen und auch der Abzug löste aus, zudem fehl­ten die in Deutsch­land erfor­der­li­chen Prüf­zei­chen für Dekowaffen.

Auf­grund des­sen stell­ten die Zoll­be­am­ten die Waffe noch vor Ort sicher und lei­te­ten ein Straf­ver­fah­ren wegen des Ver­dachts eines Ver­sto­ßes gegen das Kriegs­waf­fen­kon­troll­ge­setz ein. Der Mos­kauer konnte dar­auf­hin seine Reise fort­set­zen, die Maschi­nen­pis­tole ver­bleibt bis zur end­gül­ti­gen Klä­rung des Ver­fah­rens beim Zoll.