Lokalbüro hat nachgeschnüffelt und bei der Stadt gefragt: Wie und wo werden Menschen registriert, die am Flughafen positiv getestet wurden?
Hier die Antwort der Stadt:
Bei positiven Testungen am Flughafen werden diejenigen als Fälle in Düsseldorf gezählt, die in Düsseldorf gemeldet/wohnhaft sind und sich dort auch aufhalten sowie Fälle, die nicht in Düsseldorf gemeldet sind, sich aber während ihrer Infektion (z. B. während eines Urlaubs) in Düsseldorf aufhalten.
Zwar erhält die Landeshauptstadt Düsseldorf viele Meldungen von Fällen, die keine deutsche Meldeadresse angegeben haben (da in solchen Fällen an das Gesundheitsamt gemeldet wird, in dem sich das Labor befindet, dass den Abstrich ausgewertet hat). In diesen Fällen wird bei der Kontaktaufnahme eruiert, wo sich die Person aufhält. Hält sich eine positiv getestete Person nicht in Düsseldorf auf, so wird der Fall an die Behörde am Aufenthaltsort übergeben. Dies erfolgt auch bei im Ausland lebenden Patienten über das RKI.
Dies entspricht dem Infektionsschutzgesetz § 11 Übermittlung an die zuständige Landesbehörde und an das Robert Koch-Institut:
”(3) Für die Vervollständigung, Zusammenführung und Übermittlung der Daten nach Absatz 1 ist das Gesundheitsamt zuständig, in dessen Bezirk die betroffene Person ihre Hauptwohnung hat oder zuletzt hatte. Falls ein Hauptwohnsitz nicht feststellbar ist oder die betroffene Person sich dort gewöhnlich nicht aufhält, so ist das Gesundheitsamt zuständig, in dessen Bezirk sich die betroffene Person gewöhnlich aufhält. Falls ein solcher Aufenthaltsort nicht feststellbar ist oder in den Fällen der Meldung nach § 6 Absatz 3 Satz 1 ist das Gesundheitsamt zuständig, welches die Daten erstmals verarbeitet hat. Das nach den Sätzen 1 bis 3 zuständige Gesundheitsamt kann diese Zuständigkeit an ein anderes Gesundheitsamt mit dessen Zustimmung abgeben, insbesondere wenn schwerpunktmäßig im Zuständigkeitsbereich des anderen Gesundheitsamtes weitere Ermittlungen nach § 25 Absatz 1 angestellt werden müssen.”