Inzidenz über 35 bis 50: Welche Corona-Regeln gelten?
Bei einer Inzidenz über 35 bis 50 (Inzidenzstufe 2) gilt Folgendes:
Kontaktbeschränkungen: Für Geimpfte und Genesene gelten keine Kontaktbeschränkungen. Für alle anderen gilt: Im öffentlichen Raum dürfen sich beliebig viele Menschen aus bis zu drei Haushalten treffen. Außerdem dürfen sich bis zu zehn getestete Menschen aus beliebig vielen Haushalten treffen. Zusätzlich dürfen an allen Treffen beliebig viele Genesene und Geimpfte aus beliebig vielen Haushalten teilnehmen. Ansonsten muss man zu anderen Menschen grundätzlich einen Mindestabstand von eineinhalb Metern einhalten.
Außerschulische Bildung: Präsenzunterricht ist für Getestete, Genesene oder Geimpfte ohne Mindestabstände möglich, wenn es feste Sitzplätze und einen Sitzplan gibt. Musikunterricht mit Gesang oder Blasinstrumenten ist im Innenbereich mit 20 Getesteten und beliebig vielen Genesenen und Geimpften möglich.
Kinder- und Jugendarbeit: Gruppenangebote sind im Innenbereich mit 20, im Außenbereich mit 30 jungen Menschen ohne Altersbegrenzung möglich, wenn diese getestet sind. Außerdem dürfen beliebig viele Genesene und Geimpfte teilnehmen.
Kultur: Konzerte im Innenbereich, Theater‑, Opern‑, Kino-Vorstellungen und andere Kulturveranstaltungen dürfen mit bis zu 500 getesteten und beliebig vielen geimpften oder genesenen Teilnehmern stattfinden. Nötig sind ein Sitzplan und eine Sitzordnung nach Schachtbrettmuster. Auch der Amateur-Probenbetrieb ist mit Einschränkungen wieder möglich.
Museen und ähnliche Kultureinrichtungen (betrifft nicht Veranstaltungen) dürfen ohne Terminbuchung und Testpflicht Besucher empfangen — das gilt schon bei einer Inzidenz bis 100.
Sport: Außen ist Kontaktsport mit bis zu 25 und innen mit bis zu zwölf Getesteten und beliebig vielen Genesene und Geimpfte möglich. Außerdem ist innen (auch in Fitnessstudios) kontaktfreier Sport mit beliebig vielen getesteten, geimpften oder genesenen Menschen möglich, man muss allerdings seine Kontaktdaten hinterlassen.
Freizeit: Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze für eine begrenzte Anzahl getesteter, geimpfter oder genesener Besucher. Wenn die landesweite Inzidenz ebenfalls bei höchstens 50 liegt (Doppel-Inzidenzstufe 2), dürfen auch Freizeitparks eine begrenzte Anzahl getesteter, genesener oder geimpfter Besucher empfangen. Außerdem dürfen dann Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und Ähnlichem mit beliebig vielen Getesteten, Geimpften und Genesenen stattfinden.
Einkaufen: Für den Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, sind weder Terminbuchungen (Click & Meet) noch Tests nötig. Erlaubt sind höchstens ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche.
Messen und Märkte: Jahr- und Spezialmärkte sind mit einer begrenzten Anzahl getesteter, geimpfter oder genesener Besucher möglich. Außerdem sind Kirmeselemente erlaubt.
Tagungen und Kongresse: Sie sind draußen und drinnen mit bis zu 500 getesteten und beliebig vielen geimpften oder genesenen Teilnehmern erlaubt.
Private Veranstaltungen (ohne Partys): Sie sind draußen mit bis zu 100 und drinnen mit bis zu 50 getesteten und beliebig vielen geimpften oder genesenen Gästen erlaubt.
Partys: Partys und vergleichbare Feiern sind nicht erlaubt.
Große Festveranstaltungen: Sie sind nicht erlaubt.
Gastronomie: Für die Außengastronomie sind keine Tests nötig. Die Innengastronomie darf für Getestete, Genesene und Geimpfte öffnen — es besteht Platzpflicht. Außerdem dürfen Kantinen für Betriebsangehörige öffnen — ein Test ist nicht nötig.
Beherbergung und Tourismus: Die volle gastronomische Versorgung ist erlaubt — also nicht nur Frühstück. Private Übernachtungen in Hotels, Pensionen usw. sind bereits bei einer Inzidenz bis 100 erlaubt — allerdings nur für Getestete, Genesene und Geimpfte.