Minis­ter Lau­mann Foto: MAGS NRW

 

 

Auf­grund der nied­ri­gen Zahl schwe­rer Krank­heits­ver­läufe wird die Inzi­denz­stufe 3 zunächst ausgesetzt

Die Lan­des­re­gie­rung passt die Coro­naschutz­ver­ord­nung mit Gül­tig­keit ab Frei­tag, 30. Juli 2021, an und reagiert damit auf die aktu­elle Situa­tion. So wird auf­grund der nied­ri­gen Zahl schwe­rer Krank­heits­ver­läufe und damit ver­bun­den erfor­der­li­chen Kran­ken­haus­ein­wei­sun­gen sowie Inten­siv­be­hand­lun­gen die Inzi­denz­stufe 3 bis zum 19. August aus­ge­setzt. Auch wenn Kom­mu­nen den Grenz­wert von 50 dau­er­haft über­schrei­ten, bleibt es damit auch in die­sen Kom­mu­nen grund­sätz­lich bei den Schutz­maß­nah­men der Inzi­denz­stufe 2.

Im Fall von erheb­li­chen loka­len Infek­ti­ons­ge­sche­hen mit Inzi­denz­wer­ten deut­lich über 50 prü­fen die betrof­fe­nen Kreise und kreis­freien Städte jedoch gemein­sam mit dem Gesund­heits­mi­nis­te­rium die Erfor­der­lich­keit von geson­der­ten Regelungen.

Gesund­heits­mi­nis­ter Karl-Josef Lau­mann: „Wir haben der­zeit eine ver­gleichs­weise nied­rige Lan­des­in­zi­denz, eine mode­rate Dyna­mik im Infek­ti­ons­ge­sche­hen und wenig Covid-19-Pati­en­ten auf den Inten­siv­sta­tio­nen der Kran­ken­häu­ser – nicht zuletzt, weil wir die ältere Bevöl­ke­rung durch eine hohe Impf­rate wirk­sam schüt­zen kön­nen. Der­zeit bera­ten Bund und Län­der unter Ein­bin­dung des Robert Koch-Insti­tuts und der Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz über mög­li­che Neu­be­wer­tun­gen der Inzi­denz­werte und ein neues Indi­ka­to­ren­set zur Steue­rung der Coro­naschutz­maß­nah­men. Vor die­sem Hin­ter­grund ver­län­gern wir die Coro­naschutz­ver­ord­nung vor­zei­tig um zwei Wochen, set­zen aber dabei die Inzi­denz­stufe 3 aus. Ins­be­son­dere vor dem Hin­ter­grund der Situa­tion in den Kran­ken­häu­sern ist das gut ver­ant­wort­bar und gebo­ten. Im Falle dyna­mi­scher Aus­bruchs­ge­sche­hen haben wir zudem jeder­zeit die Mög­lich­keit, auf loka­ler Ebene stren­gere Coro­naschutz­maß­nah­men durchzusetzen.“

Zur Absi­che­rung für den Fall eines Wie­der­an­stiegs der Infek­ti­ons­zah­len durch anste­cken­dere Virus­va­ri­an­ten oder Rei­se­tä­tig­kei­ten gel­ten wei­ter­hin die bekann­ten und unver­än­der­ten Rege­lun­gen der Inzi­denz­stufe 0 (7‑Tage-Inzi­denz bis 10), der Inzi­denz­stufe 1 (über 10 bis 35) und der Inzi­denz­stufe 2 (über 35).

Auch in den nied­ri­gen Inzi­denz­stu­fen spie­len regel­mä­ßige Tes­tun­gen aller noch nicht voll­stän­dig geimpf­ten Per­so­nen wei­ter eine wich­tige Rolle, um eine vierte Welle zu ver­hin­dern. Schon im Früh­jahr hatte Nord­rhein-West­fa­len mit dem dich­tes­ten Test­stel­len­netz in Deutsch­land erfolg­reich auf ein beson­ders kon­se­quen­tes und frü­hes Tes­ten als Mit­tel zur Öff­nung von Ange­bo­ten und Ein­rich­tun­gen gesetzt. Zugleich war es damit gelun­gen, sym­ptom­lose Infek­tio­nen in gro­ßer Zahl auf­zu­de­cken und so eine unbe­merkte Wei­ter­gabe der Infek­tion durch die Betrof­fe­nen früh­zei­tig zu stoppen.

Lau­mann: „Eins muss aber auch klar sein: Wir ern­ten hier ins­be­son­dere die Erfolge der bis­lang sehr erfolg­reich ver­lau­fe­nen Impf­kam­pa­gne des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len. Hier gilt es dran anzu­knüp­fen: Las­sen Sie sich imp­fen, damit wir auf die vierte Welle, die viele Exper­tin­nen und Exper­ten für Herbst pro­gnos­ti­zie­ren, gut vor­be­rei­tet sind!“