Bereits vorhandene Radwegmarkierungen werden wieder entfernt
Die im Industriegebiet des Reisholzer Hafens geplante “Protected Bike Lane” darf vorläufig nicht eingerichtet werden, teilweise bereits aufgebrachte Radwegmarkierungen müssen entfernt beziehungsweise unwirksam gemacht werden. Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat am 29. September 2021 damit in zweiter Instanz dem Eilantrag eines dort ansässigen Industrieunternehmens stattgegeben, das Halter von Lastkraftwagen ist. Mit der Markierung des Radfahrstreifens durch durchgehende weiße Linien hätte, anders als bisher, nicht mehr am Straßenrand geparkt werden dürfen.
Die Stadt müsste vor dem Ergreifen weiterer Maßnahmen zunächst die Verkehrsbelastung und sich daraus ergebende Nutzungskonflikte mit dem Ergebnis von Verkehrszählungen, Verkehrsprognosen oder sonstigen belastbaren Erkenntnissen belegen, führt das OVG in seiner Begründung aus (Aktenzeichen: 8 B 188/21, I. Instanz: VG Düsseldorf 6 L 2634/20).
“Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes kommt für mich nicht überraschend”, sagt Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller. “Ich habe direkt zu Beginn meiner Amtszeit die Umsetzung des Beschlusses aus dem Ordnungs- und Verkehrsausschuss aus der alten Wahlperiode bewusst gestoppt und mich für eine Verkehrszählung eingesetzt. Genau diese wurde jetzt durch das Gericht bestätigt. Wir werden vor dem Weiterbau des Radweges weitere aktuelle Verkehrszahlen erheben und sie dem Ordnungs- und Verkehrsausschuss vorlegen. Bei der verkehrlichen Gemengelage eines solchen gewerblich-industriellen Standortes kann eine kurzfristig umsetzbare Lösung nur gemeinsam mit den Anliegern gefunden werden.”
Hintergrund
Die Straße Am Trippelsberg liegt im Industriegebiet des Reisholzer Hafens. Sie dient als Erschließung der dort ansässigen Betriebe und Logistikunternehmen. Der Standort zählt zu den traditionellen Produktions- und Arbeitsstandorten im Düsseldorfer Süden. Dort befinden sich zahlreiche Firmen mit gewerblich-industrieller Ausrichtung — unter anderem ist dort die stahlverarbeitende Industrie ansässig. Des Weiteren befinden sich in diesem Gebiet diverse Betriebe des produzierenden Gewerbes sowie Dienstleistungsbetriebe. Ziel solcher gewerblich-industrieller Standorte ist die Bereitstellung von Flächen zur Durchführung emissionsintensiver Prozesse und zur leistungsfähigen Abwicklung der damit verbundenen Verkehre. Die Nachfrage nach solchen Flächen ist ungebrochen. Das Gebiet befindet sich laut Masterplan Industrie in einem als Kernzone für die Sicherung “Großflächiger Gewerbe- und Industrieansiedlungen” und “Gewerbliche Infrastruktureinrichtungen” angesetzten Bereich (Kategorie A). Gleichzeitig führen über die Straße Am Trippelsberg aber auch die überregionale Radroute Erlebnisweg Rheinschiene, der EUROGA-Radweg und der Rheinradweg entlang.
Für die Unternehmen ist es wichtig, bei Anlieferungen ihrer Betriebe auch Haltemöglichkeiten auf der Fahrbahn vorzufinden, die nach deren Angabe selbst bei Just-In-Time-Prozessen nicht auf dem eigenen Firmengelände abgewickelt werden können. Ebenso wurde dargestellt, dass der Radweg durch Reduzierung der Fahrbahnbreite das uneingeschränkte Einfahren in die Grundstückszufahrten verhindere. Die Ansprüche der anliegenden Firmen an den Straßenraum konkurrieren mit denen der Radfahrenden.