Für ältere Personen vor Jahrgang 1951 ist es nicht möglich sich für eine Hygienebelehrung bei der Stadt online anzumelden. Anmeldung kann nur online erfolgen. Jahrgangszahlen vor 1951 werden vom System nicht angenommen und sind nicht vorgesehen.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schreibt eine Belehrung durch das Gesundheitsamt für die Personen vor,
- die gewerbsmäßig Umgang mit Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit den Lebensmitteln in Berührung kommen
- die in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden.
Eine der oben genannten Tätigkeiten darf erstmalig nur nach Belehrung durch das Gesundheitsamt aufgenommen werden. Laut dem Anmeldeportal der Stadt sind zur Zeit keine Termine bis Februar 2022 zu bekommen.
Auf eine Anfrage zur Anmeldung antwortete die Stadt wie folgt:
Das Gesundheitsamt bietet seit Juni 2017 ein Online-Buchungssystem zur Hygienebelehrung an. Zur Zeit der Programmierung wurde das Buchungssystem so eingerichtet, dass sich Interessierte ab dem Geburtsjahrgang 1951 anmelden konnten.
Da der damals beauftragte IT-Dienstleister nicht mehr für das Gesundheitsamt tätig ist, ist eine Änderung und Ausweitung des Buchungssystems nicht mehr möglich. Derzeit wird geprüft, ob auf ein an anderer Stelle der Stadtverwaltung eingesetztes Buchungssystem umgestiegen werden kann, das eine Online-Buchung für alle Altersgruppen ermöglicht. Bis zum Umstieg können sich Interessierte, bei denen eine Anmeldung über das Onlineformular nicht möglich ist, über die E‑Mailadresse infektionsschutzbelehrung@duesseldorf.de für eine Hygienebelehrung anmelden.