Eine entsprechende Beschlussvorlage geht nun in die Gremien/Über den Grundsatzbeschluss soll am 16. Dezember im Rat abgestimmt werden
Düsseldorf soll ein neues Opernhaus erhalten: Die Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf bringt nun eine Vorlage für einen Grundsatzbeschluss zum “Opernhaus der Zukunft” in die politischen Gremien ein. In dieser empfiehlt die Verwaltung einen Neubau des Opernhauses und spricht sich somit gegen eine Sanierung des bisherigen Gebäudes aus. Die Vorlage wird erstmals am 30. November im Bauausschuss von der Politik beraten, bevor sie am 2. Dezember auf der Tagesordnung des Kulturausschusses steht. Final wird der Stadtrat in seiner Sitzung am 16. Dezember über den Grundsatzbeschluss beschließen.
“Die äußerst umfangreiche Bürgerbeteiligung und die Expertise aus Verwaltung und externen Beratern hat unsere erste Einschätzung bestätigt: Ein Neubau ist die sinnvollste Lösung. Denn ein Neubau bietet die Möglichkeit, in Düsseldorf ein modernes Opernhaus mit großer Strahlkraft zu errichten, das allen Anforderungen in baulicher wie kultureller Hinsicht gerecht wird. Ein Neubau bietet der Oper aber auch die Möglichkeit, sich der Stadt weiter zu öffnen und so zu einem Anlaufpunkt für alle Bürgerinnen und Bürger zu werden”, erklärt Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller.
Kulturdezernent Hans-Georg Lohe ergänzt: “Die über zwei Jahre andauernden Beratungen der Projektgruppe ‘Oper der Zukunft’ und die fast fünf Monate umfassende Bürgerbeteiligung haben ein aus unserer Sicht eindeutiges Ergebnis gezeigt. Weder die Experten noch die Bürgerinnen und Bürger halten eine Sanierung des jetzigen Opernhauses für sinnvoll. Bei einem Neubau haben wir die Chance, die strukturellen Mängel des Altbaus hinter uns zu lassen und im wahrsten Sinne des Wortes eine Oper der Zukunft in Düsseldorf zu erschaffen.”
Nicht nur die Verwaltung empfiehlt einen Neubau. Auch die Mehrheit der Teilnehmenden der Bürgerbeteiligung sprach sich für ein neues Opernhaus aus. Nach den Ergebnissen der Prüfungen der Verwaltung und der Bürgerbeteiligung sprechen unter anderem folgende Punkte für einen Neubau des Opernhauses:
Ein Neubau kann den Anforderungen eines modernen Opernhauses gerecht werden sowie die Bedarfe und die Visionen eines “Opernhauses der Zukunft” erfüllen.
Mit einem Neubau kann ein funktional und technisch zukunftsfähiger Bühnenbetrieb umgesetzt werden.
Durch ein neues, optimiertes Gebäude können die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit gesteigert werden.
Ein neues Opernhaus würde nicht nur inhaltlich neue Konzepte und somit eine Öffnung des Hauses ermöglich. Auch architektonisch könnte sich die Oper der Stadt weiter öffnen und sich dadurch über den regulären Spielbetrieb hinaus in das Stadtbild und Stadtleben integrieren. Mit einem Neubau lässt sich eine “Oper für alle” verwirklichen.
Ein Neubau bietet einen Mehrwert für die Stadtgesellschaft.
Eine Sanierung des heutigen Opernhauses ist nach Einschätzung der Verwaltung, der Deutschen Oper am Rhein und als Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht bzw. nur bedingt empfehlenswert. Das Opernhaus an der Heinrich-Heine-Allee weist gravierende räumliche und funktionale Defizite, eine Vielzahl baulicher, technischer und funktionaler Mängel und somit einen hohen Sanierungs- und Erneuerungsbedarf verbunden mit einem entsprechendem Finanzierungsbedarf sowie Kostenrisiken auf. Die räumlichen Gegebenheiten des ursprünglich 1875 als Stadttheater errichteten Gebäudes sind zudem nicht für einen Opernspielbetrieb ausgerichtet. Insbesondere fehlen der Oper eine zweite Seitenbühne, Proberäume und logistisch zwingend erforderliche Flächen, wie z.B. Lagerflächen. In einigen Bereichen sind Flächenerweiterungen erforderlich, um die Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinien zu erfüllen. Eine Sanierung würde die Bedarfe und auch die Visionen für ein Opernhaus der Zukunft kaum oder nur bedingt erfüllen können.
Kosten für das neue Opernhaus
Für einen Neubau wurde ein grob geschätzter Kostenrichtwert, ohne Einbeziehung der Kosten für den Baugrund und für den möglichen Erwerb eines alternativen Grundstücks, aufgestellt. Dieser orientiert sich am aufgestellten Nutzerbedarfsprogramm. Der vorläufigen und ausschließlich auf dem aktuellen Wissenstand beruhende Kostenrichtwert beträgt mindestens 716 Millionen Euro.
Zu den möglichen Standorten
Parallel zu den Prüfungen der Verwaltung hinsichtlich der Frage “Neubau oder Sanierung?” wurden Standortoptionen für einen Oper-Neubau, aber auch eine mögliche Interims-Spielstätte betrachtet. Zu Beginn der Standortprüfungen wurden rund 30 Orte identifiziert, an denen eine Oper entstehen könnte. Hierbei wurden zunächst ausschließlich die Flächenbedarfe eines möglichen Neubaus bzw. eines Interims zugrunde gelegt. In einem zweiten Schritt wurden die rund 30 Standorte hinsichtlich der Kriterien “Zentralität” (z. B. zentrale Lage oder Erreichbarkeit), “Verfügbarkeit” (handelt es sich um städtisches Eigentum, wie sehen die Entwicklungsabsichten aus, etc.) und “technische Machbarkeit” (u. a. Grundstücksgröße, verkehrliche und logistische Erreichbarkeit) untersucht. Nach der Prüfung auf Grundlage der vorgenannten Kriterien und unter Einbeziehung der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung konnten zuletzt zwei Standorte für einen möglichen Neubau identifiziert werden, die näher betrachtet werden sollen: das städtische Grundstück an der Heinrich-Heine-Allee sowie der Standort Am Wehrhahn 1.
Für diese Standorte müsste das Baurecht geschaffen und mit den jeweiligen Rahmenbedingungen nach einer Entscheidung zum Standort entsprechend umgegangen werden. Beide Vorschläge haben ihre Besonderheiten, diese müssen im Anschluss an die Grundsatzentscheidung zum Neubau eines Opernhauses abgewogen werden.
Die nächsten Schritte
Sollte sich der Rat der Landeshauptstadt für einen Neubau entscheiden, ist es das Ziel, im 1. Quartal 2022 eine Standortentscheidung herbeizuführen, sodass im Anschluss die Planung bezogen auf den Standort konkretisiert werden können. Dabei gilt es unter anderem die Verfügbarkeit und das Beschaffungsmodell für die Neubaustandorte zu klären und abzustimmen. Darüber hinaus soll im Zusammenhang mit der Standortentscheidung das Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung und die geplante Projektstruktur vorgestellt werden. Zudem soll im Anschluss an den Grundsatzbeschluss das Raumprogramm und ‑konzept für das Opernhaus der Zukunft unter Einbeziehung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Opernkonzeption gewonnenen Erkenntnisse möglicher erweiterter Nutzungsoptionen angepasst werden.
Mit der Einholung des Grundsatzbeschlusses ist die Arbeit der Projektgruppe “Opernhaus der Zukunft” abgeschlossen. Zur weiteren Begleitung des Vorhabens soll eine Kleine Kommission “Opernhaus der Zukunft” eingerichtet werden.
Unvermeidbare Sanierungsmaßnahmen am jetzigen Standort
In der Vergangenheit traten im Gebäude vermehrt bauliche und technische Mängel auf, die den Spielbetrieb gefährdeten. Aus diesem Grund wurde bereits im Oktober 2017 der Bedarfsbeschluss für die zwingend notwendigen und sicherheitsrelevanten Sanierungen am Gebäude eingeholt. Seitdem wurden rund 11 Millionen Euro zur Aufrechterhaltung des Betriebes in unvermeidbaren Sanierungsmaßnahmen investiert. Zuletzt wurde Anfang November 2021 die Ausführung und Finanzierung der Abdichtung des Foyerdaches in den Fachausschüssen beschlossen. Mit einer Entscheidung zum Neubau des Opernhauses sollen zukünftig weiterhin ausschließlich die zur Aufrechterhaltung des Betriebes absolut zwingenden Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden.
Grundlage der Beschlussvorlage
Die Verwaltung wurde im März 2019 vom Stadtrat mit einer Analyse des stark sanierungsbedürftigen Opernhauses beauftragt. Zum einen sollte das Bestandsgebäude am Hofgarten untersucht, zum anderen die Varianten “Sanierung”, “erweiterte Sanierung” und “möglicher Neubau” geprüft werden. Ziel sollte sein, eine Grundlage für einen faktenbasierten Austausch- und Entscheidungsprozess zu schaffen. An diesem sollten auch die Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden. Daher wurde die Verwaltung ebenfalls mit der Erstellung eines Konzepts zur Öffentlichkeitsbeteiligung beauftragt.
Eine Projektgruppe, bestehend aus Vertretern der Fraktionen, wurde unter dem Titel “Oper der Zukunft” gegründet. Über insgesamt 11 Sitzungen (von Juni 2019 bis September 2021) hinweg wurde die Gruppe regelmäßig über die jeweiligen Ergebnisse informiert und bei der Entscheidung des weiteren Vorgehens mit einbezogen.
Zudem wurde gemeinsam mit der Oper eine Nutzerbedarfsplanung durchgeführt, welche die räumlichen und technischen Bedarfe des Opernbetriebs darstellt. Das Nutzerbedarfsprogramm umfasst so unter anderem eine zusätzlich erforderliche Seitenbühne, die Einrichtung einer Studiobühne sowie die Eingliederung von Proberäumen, die derzeit dezentral sind. Auf Grundlage des Nutzerbedarfsprogramms wurden Machbarkeitsstudien zur Sanierung und zum Neubau exemplarisch am heutigen Standort erstellt. Zusätzlich wurden weitere mögliche Standorte geprüft.
Die Ergebnisse zur Analyse des Bestandsgebäudes, die Machbarkeitsstudien sowie die Standorte wurden mit Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung im Mai 2021 auf der Website www.dialog-opernhaus-duesseldorf.de veröffentlicht. Die Öffentlichkeit wurde durch verschiedene Formate intensiv in den Entscheidungsprozess mit einbezogen. Drei Dialogforen, mit Expertenvorträgen, dienten der Information und dem Austausch. Ein erstmals in Düsseldorf eingerichteter Bürgerinnen- und Bürgerrat beschäftigte sich über drei Sitzungen hinweg mit den Fragen “Was macht das Düsseldorfer Opernhaus der Zukunft aus?”, “Wie kann das Opernhaus zum dauerhaften Treffpunkt in Düsseldorf werden?” und “Welche Kriterien sind für den Standort des Opernhauses wichtig?” und formulierte daraus Leitlinien. Zusätzlich fanden 16 Schlüsselgespräche mit Funktionsträgern aus der Stadtgesellschaft statt. Die Website zur Öffentlichkeitsbeteiligung lud die Bürgerinnen und Bürger ebenfalls ein, ihre Ideen und Anmerkungen einzubringen. Neben der Befürwortung eines Neubaus haben sich als weiterer Konsens folgende Punkte im Rahmen der Bürgerbeteiligung herauskristallisiert:
Eine neue Konzeption für die zukünftige Ausrichtung und Nutzung (“Oper für alle”) für das neue Operngebäude
- Die Bedeutung der Erreichbarkeit über den Öffentlichen Personennahverkehr und die damit verbundene, zentrale Innenstadtlage
- Die Nachhaltigkeit des Gebäudes in Bau und Betrieb
- Die transparente Darstellung der kalkulierten Kosten und Einhaltung eines Kostenrahmens
- Die herausragende Architektur und Gestaltung, um das neue Opernhaus zu einer “Landmarke” Düsseldorfs zu machen
Parallel haben fünf Arbeitskreise die Machbarkeitsstudien sowie Standorte in den Kategorien “Opernhaus der Zukunft”, “Standort”, “Nachhaltigkeit Gebäude”, “Stadtmarketing” und “Wirtschaftlichkeit” geprüft und bewertet. Auf Grundlage der Ergebnisse der Arbeitskreise und der Öffentlichkeitsarbeit sollten in Abstimmung mit der Projektgruppe das städtische Grundstück an der Heinrich-Heine-Allee sowie der Standort Am Wehrhahn 1 vertiefend geprüft werden.
Die Ergebnisse der Analyse des Bestandsgebäudes, der Machbarkeitsstudien und der Öffentlichkeitsbeteiligung sind durch die Verwaltung zusammengestellt worden und in den Grundsatzbeschluss eingeflossen.
Die Ergebnisse aller Untersuchungen der Verwaltung, einschließlich der ausführlichen Gutachten und Machbarkeitsstudien sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung sind auf der Website www.dialog-opernhaus-duesseldorf.de eingestellt und einsehbar. Zudem sind der Prozess und die gesamten Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung in einer Dokumentation mit dem Titel “Mehr als eine Oper” zusammengestellt worden, die barrierefrei in der kommenden Woche auf der vorgenannten Website veröffentlicht wird.