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In Club und Shi­sha-Disko in der Alt­stadt wur­den Besu­cher trotz hoher Anste­ckungs­ge­fahr nicht überprüft

480 Ein­sätze, davon 243 im Zusam­men­hang mit der Über­wa­chung oder Durch­set­zung der Coro­naschutz­ver­ord­nung, ver­zeich­nete der Ord­nungs- und Ser­vice­dienst der Lan­des­haupt­stadt (OSD) von Frei­tag, 26., bis Sonn­tag, 28. Novem­ber. 18 Mal waren die Ver­stöße so gra­vie­rend, dass Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet wer­den muss­ten. Buß­gel­der erwar­ten dem­nach sowohl einen Alt­stadt-Club-Betrei­ber als auch den Ver­ant­wort­li­chen einer Shi­sha-Bar mit dis­co­ähn­li­chem Betrieb in der Alt­stadt, weil Besu­cher an den Zugän­gen nicht auf die 2G-plus-Regel hin kon­trol­liert wurde.

Hier die Einsatzübersicht:

Frei­tag, 26. November
In einem Café in Unter­bilk stell­ten die Ein­satz­kräfte am Vor­mit­tag fest, dass ein Mit­ar­bei­ter weder geimpft, gene­sen oder getes­tet war. Die­sem wurde der wei­tere Ein­satz bis zur Vor­lage eines nega­ti­ven Coro­naschnell­tests unter­sagt und ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren eingeleitet.

Sie­ben Fri­seur­be­triebe wur­den durch die OSD-Mit­ar­bei­ter über­prüft. In einem gab es einen Ver­stoß gegen die Mas­ken­tra­ge­pflicht. Ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wurde ein­ge­lei­tet. In den übri­gen Betrie­ben konn­ten keine Ver­stöße bezüg­lich der Vor­lage des Impf­nach­wei­ses, eines Gene­sungs­nach­wei­ses oder eines Test­nach­wei­ses fest­ge­stellt werden.

In einem Gas­tro­no­mie­be­trieb in Ober­bilk wurde am Mit­tag bei der Kon­trolle eines Kun­den fest­ge­stellt, dass er nicht die erfor­der­li­che Maske trug. Ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wurde eingeleitet.

In einer Spiel­halle in der Alt­stadt tra­fen die OSD-Mit­ar­bei­ter gegen Mit­ter­nacht bei einer stich­pro­ben­ar­ti­gen Kon­trolle eine Ange­stellte ohne Vor­lage eines Impf­nach­wei­ses, eines Gene­sungs­nach­wei­ses oder eines Test­nach­wei­ses an. Da kein ande­rer Bediens­te­ter in der Spiel­halle ange­trof­fen wurde und auch kein ein Schnell­test mög­lich war, wurde ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet und die Spiel­halle für den Rest der Nacht geschlossen.

Sams­tag, 27. November
In einer Shi­sha-Bar in der Alt­stadt muss­ten die Ein­satz­kräfte am frü­hen Sams­tag­mor­gen, 0.46 Uhr fest­stel­len, dass diese als dis­ko­the­ken­ähn­li­cher Betrieb mit Tanz geführt wurde. Da keine 2G-plus-Kon­trol­len der Besu­cher am Ein­gang vor­ge­nom­men wur­den, wurde das Tan­zen unter­sagt und ein
Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren gegen den Betrei­ber eingeleitet.

In einem Gas­tro­no­mie­be­trieb in Ober­kas­sel wur­den am Abend meh­rere Ver­stöße von Mit­ar­bei­ten­den und sogar des Inha­bers fest­ge­stellt, die jeweils keine Maske tru­gen. Ein Mit­ar­bei­ter konnte den OSD-Ein­satz­kräf­ten zudem kei­nen Impf­nach­weis, Gene­sungs­nach­weis oder Test­nach­weis vor­le­gen. Ihm wurde die wei­tere Tätig­keit inner­halb des Betrie­bes unter­sagt und gegen ihn und die Ange­trof­fe­nen ohne Maske Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren eingeleitet.

In einem Restau­rant in Ober­bilk wurde am Abend bei einer Auf­la­gen­kon­trolle erheb­li­che hygie­ni­sche Män­gel fest­ge­stellt. Drei Gäste konn­ten den OSD-Mit­ar­bei­tern keine Nach­weise erbrin­gen, dass sie die 3G-Regeln erfül­len. Dar­über hin­aus wurde eine Küchen­kraft ohne ent­spre­chende Arbeits­er­laub­nis ange­trof­fen. Es wur­den meh­rere Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren eingeleitet.

Wegen der Laut­stärke in einer Shi­sha-Bar in Ober­bilk ging beim OSD am spä­te­ren Sams­tag­abend eine Lärm­be­schwerde ein. Berech­tigt, wie sich bei der anschlie­ßen­den Kon­trolle der Ein­satz­kräfte her­aus­stellte. Bei der Kon­trolle des Betriebs wur­den dar­über hin­aus zwei Ver­stöße gegen die Tra­ge­pflicht einer Maske fest­ge­stellt. Außer­dem gab es keine Ein­lass­kon­trol­len zur Ein­hal­tung der 2G-Rege­lun­gen. Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wur­den eingeleitet.

Sonn­tag, 28. November
In einem Club in der Alt­stadt wur­den am frü­hen Sonn­tag­mor­gen um 0.30 Uhr keine Ein­lass­kon­trol­len nach 2G-plus-Rege­lung vor­ge­nom­men. Die Ein­satz­kräfte des OSD lei­te­ten ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren ein.

24 Weih­nachts­markt­stände in der Alt­stadt wur­den auf die Ein­hal­tung der 2G-Rege­lun­gen hin kon­trol­liert. In drei Fäl­len stellte der OSD fest, dass die Kun­den nicht kon­trol­liert wurden.

Zwölf Mit­ar­bei­tende der Stände ver­füg­ten nicht über den Immunisierungs‑, Gene­sungs­sta­tus oder konn­ten kein ent­spre­chen­des Test­ergeb­nis (3G) vor­le­gen. Die wei­tere Beschäf­ti­gung wurde unter­sagt und erst nach erfolg­rei­chem Schnell­test und “nega­ti­vem Sta­tus” wie­der auf­ge­nom­men. Seit dem 25. Novem­ber 2021 führt der OSD Kon­trol­len gemäß § 28b Infek­ti­ons­schutz­ge­setz — Kon­trolle von Beschäf­tig­ten auf Ein­hal­tung der 3G-Regel — durch. Die Gesamt­zahl der Ein­sätze des OSD bezif­fert sich auf 39. In 13 Fäl­len wurde ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Fünf Anrufe sind bei der Leit­stelle bezüg­lich Kon­trol­len von Mit­ar­bei­ten­den eingegangen.

Sta­tis­tik
Die Gesamt­zahl der qua­li­fi­zier­ten Ein­sätze des OSD seit dem 18. März 2020 bezif­fert sich auf 50.330,
von denen 16.916 Bezug zur Umset­zung der Coro­naschutz­ver­ord­nung hatten.

47 erfasste Anrufe mit Hin­wei­sen zum Coro­naschutz gin­gen bei der OSD-Leit­stelle ein. Die Gesamt­zahl der zum Thema “Corona” seit dem 18. März 2020 in der Leit­stelle ein­ge­gan­ge­nen Anrufe beläuft sich auf 19.270.