Ab Montag, 6. Dezember 2021, sind alle Dienststellen und Einrichtungen der Landeshauptstadt Düsseldorf nur noch mit 3G-Nachweis zu betreten. Dies betrifft unter anderem die Rathäuser und die Bürgerbüros.
Zutritt haben nur Personen mit vollständigem Impfnachweis, Genesenen-Nachweis oder einem negativen Test in Form eines Bürgertests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) sowie eines amtlichen Lichtbildausweises.
Die Regelung ist zunächst befristet bis zum 8. Januar 2022.
In den Kulturinstituten gilt weiterhin die 2G-Regel.