Rat­haus Düs­sel­dorf Foto: LOKALBÜRO

 

Ab Mon­tag, 6. Dezem­ber 2021, sind alle Dienst­stel­len und Ein­rich­tun­gen der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf nur noch mit 3G-Nach­weis zu betre­ten. Dies betrifft unter ande­rem die Rat­häu­ser und die Bürgerbüros.

Zutritt haben nur Per­so­nen mit voll­stän­di­gem Impf­nach­weis, Gene­se­nen-Nach­weis oder einem nega­ti­ven Test in Form eines Bür­ger­tests (nicht älter als 24 Stun­den) oder eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stun­den) sowie eines amt­li­chen Lichtbildausweises.

Die Rege­lung ist zunächst befris­tet bis zum 8. Januar 2022.

In den Kul­tur­in­sti­tu­ten gilt wei­ter­hin die 2G-Regel.