Zwei Gäste konnten keine Impfnachweise vorweisen
Zubereitung und Konsum von Wasserpfeifen war schon länger untersagt — Gäste des Ortes verwiesen — Verantwortlicher schloss Betrieb selber
Diverse Verstöße gegen geltendes Recht haben Einsatzkräfte des Ordnungs- und Servicedienstes der Landeshauptstadt (OSD) am Donnerstagabend, 2. Dezember, in einer Shisha-Bar in Oberbilk festgestellt. Der Verantwortliche vor Ort machte im Zuge der Kontrolle den Betrieb von sich aus zu.
Ursprünglich waren die OSD-Mitarbeitenden wegen einer Zustellung zu einer Anhörung in die Shisha-Bar gekommen. Diese konnte dort dem Inhaber zugestellt werden. Einmal vor Ort kontrollierten die Einsatzkräfte den Betrieb, der ordnungsbehördlich nicht unbekannt war, auf die Einhaltung der Bestimmungen der Coronaschutzverordnung und den Umgang mit Wasserpfeifen in Shisha-Betrieben gemäß den entsprechenden Bestimmungen.
Zwei Gäste verstrickten sich gleich bei der Impfkontrolle in Widersprüche. Zunächst gaben sie an, sie seien geimpft, dann hieß es, sie seien jeder nur einmal geimpft. Einen Immunisierungsnachweis konnten dann beide entgegen ihren ersten Angaben nicht vorweisen. Ein Gast räumte schließlich ein, kein Dokument mit sich zu führen. Bei dem anderen Mann stellte sich sogar heraus, dass das mitgeführte Dokument mit dem er sich Zutritt zur Shisha-Bar verschafft hatte, nicht sein eigenes war. Dieser Impfausweis wurde wegen Missbrauchs von Ausweispapieren von den OSD-Kräften sichergestellt. Ordnungswidrigkeiten gegen die beiden Gäste wurden eingeleitet. Der missbräuchlich genutzte Impfausweis wurde der Polizei zur Fertigung einer Anzeige in eigener Zuständigkeit übergeben. Zudem wurden alle Gäste aus der Shisha-Bar verwiesen.
Bei der weiteren Überprüfung des Betriebes stellten die OSD-Mitarbeitenden dann diverse Verstöße gegen den “Shishabar-Erlass”, die geltenden Bestimmungen zum ordnungsgemäßen Betrieb einer Shisha-Bar, fest. Die Zubereitung und der Konsum von Wasserpfeifen und Shisha-Tabak war dort bereits im November wegen verschiedener betrieblicher Mängel untersagt worden. Diese waren zum Zeitpunkt der Kontrolle allerdings nur teilweise behoben worden. Deswegen wurden Zubereitung und Konsum des Tabaks erneut untersagt und zwar so lange, bis alle Mindestanforderungen umgesetzt worden sind. Die Einsatzkräfte ließen alle Kohlen und Wasserpfeifen löschen. Der Verantwortliche hatte schließlich ein Einsehen und machte seinen Laden selber dicht.