Archiv­bild Ord­nungs­amt Foto: LOKALBÜRO

 

Zwei Gäste konn­ten keine Impf­nach­weise vorweisen
Zube­rei­tung und Kon­sum von Was­ser­pfei­fen war schon län­ger unter­sagt — Gäste des Ortes ver­wie­sen — Ver­ant­wort­li­cher schloss Betrieb selber

Diverse Ver­stöße gegen gel­ten­des Recht haben Ein­satz­kräfte des Ord­nungs- und Ser­vice­diens­tes der Lan­des­haupt­stadt (OSD) am Don­ners­tag­abend, 2. Dezem­ber, in einer Shi­sha-Bar in Ober­bilk fest­ge­stellt. Der Ver­ant­wort­li­che vor Ort machte im Zuge der Kon­trolle den Betrieb von sich aus zu.

Ursprüng­lich waren die OSD-Mit­ar­bei­ten­den wegen einer Zustel­lung zu einer Anhö­rung in die Shi­sha-Bar gekom­men. Diese konnte dort dem Inha­ber zuge­stellt wer­den. Ein­mal vor Ort kon­trol­lier­ten die Ein­satz­kräfte den Betrieb, der ord­nungs­be­hörd­lich nicht unbe­kannt war, auf die Ein­hal­tung der Bestim­mun­gen der Coro­naschutz­ver­ord­nung und den Umgang mit Was­ser­pfei­fen in Shi­sha-Betrie­ben gemäß den ent­spre­chen­den Bestimmungen.

Zwei Gäste ver­strick­ten sich gleich bei der Impf­kon­trolle in Wider­sprü­che. Zunächst gaben sie an, sie seien geimpft, dann hieß es, sie seien jeder nur ein­mal geimpft. Einen Immu­ni­sie­rungs­nach­weis konn­ten dann beide ent­ge­gen ihren ers­ten Anga­ben nicht vor­wei­sen. Ein Gast räumte schließ­lich ein, kein Doku­ment mit sich zu füh­ren. Bei dem ande­ren Mann stellte sich sogar her­aus, dass das mit­ge­führte Doku­ment mit dem er sich Zutritt zur Shi­sha-Bar ver­schafft hatte, nicht sein eige­nes war. Die­ser Impf­aus­weis wurde wegen Miss­brauchs von Aus­weis­pa­pie­ren von den OSD-Kräf­ten sicher­ge­stellt. Ord­nungs­wid­rig­kei­ten gegen die bei­den Gäste wur­den ein­ge­lei­tet. Der miss­bräuch­lich genutzte Impf­aus­weis wurde der Poli­zei zur Fer­ti­gung einer Anzeige in eige­ner Zustän­dig­keit über­ge­ben. Zudem wur­den alle Gäste aus der Shi­sha-Bar verwiesen.

Bei der wei­te­ren Über­prü­fung des Betrie­bes stell­ten die OSD-Mit­ar­bei­ten­den dann diverse Ver­stöße gegen den “Shis­ha­bar-Erlass”, die gel­ten­den Bestim­mun­gen zum ord­nungs­ge­mä­ßen Betrieb einer Shi­sha-Bar, fest. Die Zube­rei­tung und der Kon­sum von Was­ser­pfei­fen und Shi­sha-Tabak war dort bereits im Novem­ber wegen ver­schie­de­ner betrieb­li­cher Män­gel unter­sagt wor­den. Diese waren zum Zeit­punkt der Kon­trolle aller­dings nur teil­weise beho­ben wor­den. Des­we­gen wur­den Zube­rei­tung und Kon­sum des Tabaks erneut unter­sagt und zwar so lange, bis alle Min­dest­an­for­de­run­gen umge­setzt wor­den sind. Die Ein­satz­kräfte lie­ßen alle Koh­len und Was­ser­pfei­fen löschen. Der Ver­ant­wort­li­che hatte schließ­lich ein Ein­se­hen und machte sei­nen Laden sel­ber dicht.