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OSD ahn­det Ver­stöße gegen Coro­naschutz­ver­ord­nung und Infektionsschutzgesetz

426 Ein­sätze, davon 164 im Zusam­men­hang mit der Über­wa­chung oder Durch­set­zung der Coro­naschutz­ver­ord­nung, ver­zeich­nete der Ord­nungs- und Ser­vice­dienst (OSD) der Lan­des­haupt­stadt von Frei­tag, 3. Dezem­ber, bis Sonn­tag, 5. Dezem­ber. Ins­ge­samt wur­den 23 Ord­nungs­wid­rig­kei­ten auf­grund von Ver­stö­ßen gegen die Coro­naschutz­ver­ord­nung eingeleitet.

Frei­tag, 3. Dezember
In einer Shi­sha Bar in Ober­bilk wur­den unter ande­rem drei Ver­stöße gegen die Coro­naschutz­ver­ord­nung geahn­det. Spä­ter am Abend wur­den in zwei wei­te­ren Shi­sha-Bars Ver­stöße gegen die 2G-Regel sowie in einem Fall gegen den Shi­sha-Erlass und das Nicht­rau­cher­schutz­ge­setz fest­ge­stellt. Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wur­den eingeleitet.

In einer wei­te­ren Shi­sha-Bar fan­den OSD-Ein­satz­kräfte 25 Dosen Tabak mit gebro­che­ner Ban­de­role vor — ein Behält­nis Sand­stein und 23 Behält­nisse Tabak ohne Steu­er­ban­de­role wur­den sicher­ge­stellt. Dar­über hin­aus wur­den wäh­rend der Kon­trolle zwei Ver­stöße gegen die 2G-Regel fest­ge­stellt. Die betrof­fe­nen Gäste wur­den des Lokals ver­wie­sen, Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wur­den eingeleitet.

In einem Super­markt in Ober­bilk lei­te­ten Ein­satz­kräfte des OSD zwei Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wegen Ver­stö­ßen gegen die Mas­ken­pflicht ein. Auch im Haupt­bahn­hof wur­den vier Ver­stöße gegen die Mas­ken­pflicht geahndet.

Kon­trol­len des Infektionsschutzgesetzes
Seit dem 25. Novem­ber 2021 führt der OSD Kon­trol­len gemäß § 28b Infek­ti­ons­schutz­ge­setz — Kon­trolle von Beschäf­tig­ten auf Ein­hal­tung der 3G-Regel — durch:

In einer Trink­halle konnte die nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz erfor­der­li­che 3G-Doku­men­ta­tion nicht vor­ge­legt wer­den. Ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wurde ein­ge­lei­tet. Zudem wur­den vor Ort wei­tere gewer­be­recht­li­che Ver­stöße fest­ge­stellt: Die OSD-Ein­satz­kräfte stell­ten etwa 400 Dosen Snus, 103 Dosen Hanf­blü­ten und 72 Beu­tel unver­steu­er­ten Shi­sha-Tabak sicher.

In Wers­ten führte der Geschäfts­füh­rer eines Betriebs mit sei­nen Mit­ar­bei­ten­den selb­stän­dig Tests durch, ohne über ein ent­spre­chen­des Zer­ti­fi­kat zu ver­fü­gen. Neben der Ankün­di­gung einer Nach­kon­trolle wurde ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren eingeleitet.

Dar­über hin­aus stell­ten Ein­satz­kräfte des OSD in sie­ben Betrie­ben im Stadt­ge­biet fest, dass keine Lis­ten über die Impf­nach­weise der Beschäf­tig­ten geführt wur­den. Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wur­den eingeleitet.

Sams­tag, 4. Dezember
Im Rah­men der Kon­trolle einer Shi­sha-Bar in Fried­rich­stadt wur­den zwei Ver­stöße gegen die Coro­naschutz­ver­ord­nung geahndet.

Sonn­tag, 5. Dezember
In einem Betrieb in Kai­sers­werth stell­ten Ein­satz­kräfte des OSD fest, dass dort keine Kon­trolle über den Impf­sta­tus der Mit­ar­bei­ten­den geführt wurde. Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wur­den eingeleitet.

Auf­grund eines erhöh­ten Auf­kom­mens von Besu­chern aus den Nie­der­lan­den führ­ten die OSD-Mit­ar­bei­ter in der Alt­stadt und an der Rhein­ufer­pro­me­nade ver­mehrt Info­ge­sprä­che bezüg­lich der gel­ten­den Coro­naschutz­ver­ord­nung und des Infektionsschutzgesetzes.

Sta­tis­tik
Die Gesamt­zahl der qua­li­fi­zier­ten Ein­sätze des OSD seit dem 18. März 2020 bezif­fert sich auf 51.527, von denen 17.437 Bezug zur Umset­zung der Coro­naschutz­ver­ord­nung hat­ten. Die Gesamt­zahl der seit dem 25. Novem­ber 2021 durch­ge­führ­ten Kon­trol­len gemäß § 28b Infek­ti­ons­schutz­ge­setz bezif­fert sich auf 546. 21 erfasste Anrufe mit Hin­wei­sen zum Coro­naschutz gin­gen bei der OSD-Leit­stelle ein, vier davon bezo­gen sich auf Kon­trol­len von Mit­ar­bei­ten­den. Die Gesamt­zahl der zum Thema “Corona” seit dem 18. März 2020 in der Leit­stelle ein­ge­gan­ge­nen Anrufe beläuft sich auf 19.315, davon 17 zu den Kon­trol­len gemäß § 28b Infektionsschutzgesetz.