OSD ahndet Verstöße gegen Coronaschutzverordnung und Infektionsschutzgesetz
426 Einsätze, davon 164 im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung, verzeichnete der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) der Landeshauptstadt von Freitag, 3. Dezember, bis Sonntag, 5. Dezember. Insgesamt wurden 23 Ordnungswidrigkeiten aufgrund von Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung eingeleitet.
Freitag, 3. Dezember
In einer Shisha Bar in Oberbilk wurden unter anderem drei Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung geahndet. Später am Abend wurden in zwei weiteren Shisha-Bars Verstöße gegen die 2G-Regel sowie in einem Fall gegen den Shisha-Erlass und das Nichtraucherschutzgesetz festgestellt. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
In einer weiteren Shisha-Bar fanden OSD-Einsatzkräfte 25 Dosen Tabak mit gebrochener Banderole vor — ein Behältnis Sandstein und 23 Behältnisse Tabak ohne Steuerbanderole wurden sichergestellt. Darüber hinaus wurden während der Kontrolle zwei Verstöße gegen die 2G-Regel festgestellt. Die betroffenen Gäste wurden des Lokals verwiesen, Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
In einem Supermarkt in Oberbilk leiteten Einsatzkräfte des OSD zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht ein. Auch im Hauptbahnhof wurden vier Verstöße gegen die Maskenpflicht geahndet.
Kontrollen des Infektionsschutzgesetzes
Seit dem 25. November 2021 führt der OSD Kontrollen gemäß § 28b Infektionsschutzgesetz — Kontrolle von Beschäftigten auf Einhaltung der 3G-Regel — durch:
In einer Trinkhalle konnte die nach dem Infektionsschutzgesetz erforderliche 3G-Dokumentation nicht vorgelegt werden. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet. Zudem wurden vor Ort weitere gewerberechtliche Verstöße festgestellt: Die OSD-Einsatzkräfte stellten etwa 400 Dosen Snus, 103 Dosen Hanfblüten und 72 Beutel unversteuerten Shisha-Tabak sicher.
In Wersten führte der Geschäftsführer eines Betriebs mit seinen Mitarbeitenden selbständig Tests durch, ohne über ein entsprechendes Zertifikat zu verfügen. Neben der Ankündigung einer Nachkontrolle wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Darüber hinaus stellten Einsatzkräfte des OSD in sieben Betrieben im Stadtgebiet fest, dass keine Listen über die Impfnachweise der Beschäftigten geführt wurden. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
Samstag, 4. Dezember
Im Rahmen der Kontrolle einer Shisha-Bar in Friedrichstadt wurden zwei Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung geahndet.
Sonntag, 5. Dezember
In einem Betrieb in Kaiserswerth stellten Einsatzkräfte des OSD fest, dass dort keine Kontrolle über den Impfstatus der Mitarbeitenden geführt wurde. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
Aufgrund eines erhöhten Aufkommens von Besuchern aus den Niederlanden führten die OSD-Mitarbeiter in der Altstadt und an der Rheinuferpromenade vermehrt Infogespräche bezüglich der geltenden Coronaschutzverordnung und des Infektionsschutzgesetzes.
Statistik
Die Gesamtzahl der qualifizierten Einsätze des OSD seit dem 18. März 2020 beziffert sich auf 51.527, von denen 17.437 Bezug zur Umsetzung der Coronaschutzverordnung hatten. Die Gesamtzahl der seit dem 25. November 2021 durchgeführten Kontrollen gemäß § 28b Infektionsschutzgesetz beziffert sich auf 546. 21 erfasste Anrufe mit Hinweisen zum Coronaschutz gingen bei der OSD-Leitstelle ein, vier davon bezogen sich auf Kontrollen von Mitarbeitenden. Die Gesamtzahl der zum Thema “Corona” seit dem 18. März 2020 in der Leitstelle eingegangenen Anrufe beläuft sich auf 19.315, davon 17 zu den Kontrollen gemäß § 28b Infektionsschutzgesetz.