Minister Laumann Foto: MAGS NRW

Minis­ter Lau­mann Foto: MAGS NRW

 

Ver­bot von Tanz­ver­an­stal­tun­gen wird ausgeweitet

Die Lan­des­re­gie­rung hat die Coro­naschutz­ver­ord­nung den aktu­el­len Ent­wick­lun­gen des Infek­ti­ons- und Pan­de­mie­ge­sche­hens in Nord­rhein-West­fa­len ange­passt und ver­län­gert. Zen­tra­les Anlie­gen der Lan­des­re­gie­rung ist es, die wei­tere Aus­brei­tung des Virus und ins­be­son­dere der Omi­kron-Vari­ante zu ver­hin­dern. Ins­ge­samt sind 72,9 Pro­zent der Men­schen in Nord­rhein-West­fa­len voll­stän­dig geimpft. 27,8 Pro­zent haben bereits eine Auf­fri­schungs­imp­fung erhal­ten. Mit der Ände­rung der Ver­ord­nung wer­den nun einige Ergän­zun­gen der Schutz­maß­nah­men gerade auch mit Blick auf die anste­hen­den Fei­er­tage vor­ge­nom­men. Dar­über hin­aus blei­ben die wich­ti­gen AHA+L‑Standards im All­tag für alle Men­schen, unab­hän­gig von ihrem Impf­sta­tus, von Bedeutung.

„Ins­be­son­dere vor dem Hin­ter­grund der Omi­kron-Vari­ante kann keine Ent­war­nung gege­ben wer­den. Wir schaf­fen nun früh­zei­tig Pla­nungs­si­cher­heit für die Fei­er­tage und den Jah­res­wech­sel. Mein ers­ter Appell an alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ist, unnö­tige Kon­takte zu ver­mei­den, die AHA-Regeln zu beach­ten und sich schnellst­mög­lich imp­fen oder boos­tern zu las­sen. Nun weiß ich natür­lich auch, dass die Weih­nachts­fei­er­tage nicht die Zeit sind, in der die Men­schen auf Kon­takte ver­zich­ten wol­len. Daher mein zwei­ter Appell: Nut­zen Sie die Mög­lich­keit zur kos­ten­lo­sen Bür­ger­tes­tung“, erklärt Gesund­heits­mi­nis­ter Karl-Josef Laumann.

Die wich­tigs­ten Neu­re­ge­lun­gen im Überblick

Ver­bot von Tanzveranstaltungen

Das Betriebs­ver­bot von Clubs, Dis­ko­the­ken und ähn­li­chen Ein­rich­tun­gen wird auf vom Infek­ti­ons­set­ting her ver­gleich­bare Ver­an­stal­tun­gen aus­ge­wei­tet. Somit sind öffent­li­che Tanz­ver­an­stal­tun­gen sowie pri­vate Tanz- und Dis­ko­ver­an­stal­tun­gen unter­sagt. Dar­un­ter fal­len auch etwa Sil­ves­ter­bälle in der Gas­tro­no­mie und ver­gleich­bare Ver­an­stal­tun­gen, wenn das Tan­zen Schwer­punkt der Ver­an­stal­tung ist.

Feu­er­werks­ver­bot

Wie im ver­gan­ge­nen Jahr sind zum Jah­res­wech­sel öffent­lich ver­an­stal­tete Feu­er­werke auf von den Kom­mu­nen zu bestim­men­den Plät­zen unter­sagt. Dar­un­ter fällt auch jeg­li­che pri­vate Ver­wen­dung von Pyro­tech­nik auf publi­kums­träch­ti­gen Plät­zen und Stra­ßen. Die betrof­fe­nen Plätze und Stra­ßen wer­den von den zustän­di­gen Behör­den durch All­ge­mein­ver­fü­gun­gen bestimmt.

Rege­lung zur Mas­ken­pflicht beim gemein­sa­men Singen

Immu­ni­sierte Mit­glie­der von Chö­ren und Sän­ge­rin­nen und Sän­ger, die geimpft oder gene­sen sind, kön­nen bei Auf­trit­ten im Rah­men kul­tu­rel­ler Ange­bote auf das Tra­gen einer Maske ver­zich­ten. Dies gilt auch für die dafür erfor­der­li­chen Pro­ben. Für alle Men­schen, die nicht im Chor oder als Sän­ge­rin oder Sän­ger auf­tre­ten bzw. für einen Auf­tritt pro­ben, ist das Tra­gen einer medi­zi­ni­schen Maske beim gemein­sa­men Sin­gen erfor­der­lich. Dies gilt ent­spre­chend auch für Gottesdienste.

Tests für Schü­le­rin­nen und Schüler

In der Schul­wo­che vom 20. bis 23. Dezem­ber wer­den wei­ter­hin alle Schul­tes­tun­gen wie üblich durch­ge­führt. Somit gel­ten Schü­le­rin­nen und Schü­ler bis ein­schließ­lich 26. Dezem­ber als getes­tet. Auf­grund der dann anschlie­ßen­den Weih­nachts­fe­rien gel­ten – wie bereits in den Herbst­fe­rien – Schü­le­rin­nen und Schü­ler vom 27. Dezem­ber 2021 bis ein­schließ­lich 9. Januar 2022 nicht als getes­tete Per­so­nen. Das bedeu­tet für nicht geimpfte oder gene­sene Kin­der und Jugend­li­che bis ein­schließ­lich 15 Jah­ren, dass sie in die­ser Zeit nur dann den voll­stän­dig immu­ni­sier­ten Per­so­nen gleich­ge­stellt sind, wenn sie über einen Ein­zel­t­est­nach­weis verfügen.

Die Coro­naschutz­ver­ord­nung gilt in die­ser Fas­sung einst­wei­len bis zum 12. Januar 2022.