Die Altstadt-Händler sind sauer auf die Stadt. Egal, ob sie Senf, Gummibärchen oder Taschenmesser verkaufen wollen — ihre Produkte dürfen sie nicht so offensiv anpreisen, wie ihre Kollegen in anderen Stadtteilen.
Die Ursache: Unfaire, weil ungleiche Bedingungen für Außenwerbung. Während Händler — zum Beispiel auf der Schadowstraße — fast nach Gutdünken Plakatständer aufstellen und Schaufensterwerbung frei gestalten dürfen, ist genau das ihren Kollegen in der Altstadt untersagt.
Und im Gegensatz zu Corona-Regeln werden diese Vorgaben vom Ordnungsamt auch peinlichst genau kontrolliert und durchgesetzt. Ein Händler von der Berger Straße: „Ich hab es erlebt, dass OSD-Leute zwei Mal kamen, weil ich einen Aufsteller nach der letzten Aufforderung des OSD stehend parallel zur Hauswand gestellt habe, musste dieser Aufsteller nunmehr bei der zweiten Kontrolle an die Hauswand angelehnt sein.
Unterschiedliche Straßennutzungs-Vorschriften ermöglichen diese Ungleichbehandlung. Frank Hermsen von der Altstadtgemeinschaft: „Händler aus der Altstadt beschweren sich regelmäßig bei mir über die Altstadtsatzung. Insbesondere darüber, dass sie es verbietet, elektronische Werbemittel zu nutzen wie Bildschirme in den Fenstern oder Anzeigetafeln.“
Bitten um Abhilfe und Gleichbehandlung finden bei der Stadt kein Gehör.
Hermsen: „Unzählige Male haben wir beantragt, die Satzung zu ändern. Vergebens, da stoßen wir nur auf taube Ohren. Die Stadtverwaltung sagt gebetsmühlenartig, dass man im Augenblick keine Zeit für Gespräche habe.“
Und wir vom Lokalbüro dachten immer, man wolle den gebeutelten Handel in schweren Corona-Zeiten unterstützen.