Archiv­bild Poli­zei im Demo­ein­satz Foto: LOKALBÜRO

 

Für Sams­tag, 8. Januar, ist beim zustän­di­gen Düs­sel­dor­fer Poli­zei­prä­si­dium eine Ver­samm­lung von Impf­flicht­geg­nern mit Auf­zug durch die Innen­stadt ange­mel­det wor­den. Das Ord­nungs­amt hat dem Ver­an­stal­ter heute aus infek­ti­ons­schutz­recht­li­chen Grün­den den ange­mel­de­ten Auf­zug unter­sagt und ledig­lich die Durch­füh­rung einer Kund­ge­bung für zuläs­sig erklärt.

Der Krank­heits­er­re­ger SARS-CoV‑2 (soge­nann­ter Corona-Virus) ver­brei­tet sich wei­ter in Nord­rhein-West­fa­len. Das Virus ver­ur­sacht die über­trag­bare Krank­heit Covid-19, die bei schwe­rem Ver­lauf töd­lich enden kann. Auf­grund des vor­herr­schen­den Über­tra­gungs­we­ges durch Tröpf­chen-Infek­tion, zum Bei­spiel durch Hus­ten oder Nie­sen, kann es leicht zu Über­tra­gun­gen von Mensch zu Mensch kom­men. Die Zahl poten­ti­ell infek­ti­ons­re­le­van­ter Kon­takte ist bei einem Auf­zug im Ver­gleich zu einer Stand­kund­ge­bung als beson­ders hoch einzuschätzen.

Vom Ver­an­stal­ter ange­mel­det wur­den 2.000 Per­so­nen, von den Behör­den erwar­tet wer­den deut­lich mehr. Die Stadt hat daher in Abwä­gung mit dem Grund­recht der Ver­samm­lungs­frei­heit (Arti­kel 8 Grund­ge­setz) dem Recht auf Leben und kör­per­li­che Unver­sehrt­heit (Arti­kel 2 Grund­ge­setz) den Vor­rang eingeräumt.

Gleich­zei­tig weist die Stadt den Ver­an­stal­ter auf seine Ver­pflich­tun­gen nach der Corona-Schutz­ver­ord­nung hin,

  • Immu­ni­täts- bezie­hungs­weise Test­nach­weise der Teil­neh­men­den zu über­prü­fen und mit einem amt­li­chen Aus­weis­pa­pier abzugleichen,
  • Per­so­nen von der Ver­samm­lung aus­zu­schlie­ßen, die gegen die Mas­ken­tra­ge­pflicht verstoßen.

Das Ord­nungs­amt hat ange­kün­digt, die Ein­hal­tung die­ser Ver­pflich­tun­gen zu überprüfen.