Verwaltungsgericht genehmigt Aufzug
Das Verwaltungsgericht hat heute am Freitag entschieden, das die Corona-Demonstration doch durch Düsseldorf ziehen darf und damit einem Eilantrag der Veranstalter gegen eine Entscheidung der Stadt Düsseldorf stattgegeben. Nach dem Auslaufen der Bundesnotbremse sei es nicht mehr zulässig, dass die Stadt als Ordnungsbehörde versammlungsrechtliche Entscheidungen treffe.
Das Ordnungsamt hat dem Veranstalter am Donnerstag aus infektionsschutzrechtlichen Gründen den angemeldeten Aufzug untersagt und lediglich die Durchführung einer Kundgebung für zulässig erklärt.
Vom Veranstalter angemeldet wurden 2.000 Personen, von den Behörden erwartet werden deutlich mehr. Die Stadt hat daher in Abwägung mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz) dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Grundgesetz) den Vorrang eingeräumt.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller erklärt dazu: “Die Stadt respektiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes natürlich, auch wenn ich das Urteil in der Sache selbst bedauere. Mit Blick auf immer neue Rekorde bei der 7‑Tages-Inzidenz hätten wir uns gewünscht, dass es möglich gewesen wäre, den Gesundheitsschutz stärker miteinzubeziehen. Auch hier zeigt sich wieder dass es ein Fehler, die pandemische Lage nicht wieder einzuführen.”
Unabhängig von dem Urteil des Verwaltungsgerichtes bleibt der Veranstalter weiterhin verpflichtet
- Immunitäts- beziehungsweise Testnachweise der Teilnehmenden zu überprüfen und mit einem amtlichen Ausweispapier abzugleichen,
- Personen von der Versammlung auszuschließen, die gegen die Maskentragepflicht verstoßen.