Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat die Kündigungsschutzklage des ehemaligen Leiters des Düsseldorfer Gesundheitsamtes, Klaus Göbels, abgewiesen.
Wie die RP berichtete ließ Klaus Göbels am Freitag offen, ob er vor das Landesarbeitsgericht zieht, dies will er nach Zustellung des Urteils und Prüfung der Begründung mit seinem Anwalt Marcus Iske entscheiden.
Göbels wurde Beihilfe zum Betrug vorgeworfen. Eine Vertragsaufhebung scheiterte, die Stadt hat ihm daraufhin gekündigt und ihn bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.