Foto: Haupt­zoll­amt Düsseldorf

 

Nicht nur zur Ter­min­pla­nung, auch zum Ver­ste­cken von Bar­geld nutzte eine Rei­sende ihren alten Kalen­der. Die 65-jäh­rige Deut­sche aus Bie­le­feld reiste am 22.01.2022 aus Mos­kau (Russ­land) zurück nach Deutsch­land, wo sie nach ihrer Lan­dung von den Zöll­nern kon­trol­liert wurde.

Auf die Frage, wie viel sie ins­ge­samt an Bar­mit­tel dabei­habe, gab sie an, dass sie Bar­mit­tel in der “erlaub­ten Höhe” dabei­habe. Die Beam­ten frag­ten nun genauer nach und frag­ten expli­zit nach Bar­mit­teln im Wert von über 10.000 Euro. Dies ver­neinte die Rei­sende ausdrücklich.

Bei der Kon­trolle des Rei­se­ge­pä­ckes fan­den die Zöll­ner schließ­lich einen Taschen­ka­len­der, ver­schlos­sen mit einem Gum­mi­band. Da es unge­wöhn­lich erschien, dass die Rei­sende einen sechs Jahre alten Kalen­der mit sich führte, öff­ne­ten die Zöll­ner ihn und ent­deck­ten, dass er weit mehr als nur alte Ter­mine ent­hielt. Der Kalen­der wurde der­art prä­pa­riert, dass der Innen­teil ent­nom­men wurde uns so ein Hohl­raum ent­stand, in dem Bar­geld ver­steckt wer­den konnte. Ins­ge­samt fan­den die Beam­ten im Kalen­der 9.500 Euro, auf­ge­teilt in 100 und 500 Euro Noten.

Bei der wei­te­ren Kon­trolle ent­deck­ten sie zudem einen rus­si­schen Rei­se­pass, der wei­tere 1.250 Euro an Bar­geld ent­hielt. Da hier­mit die anmel­de­freie Grenze von 10.000 Euro über­schrit­ten war und die Rei­sende aus­drück­lich angab, nicht mehr als die “erlaubte Höhe” mit­zu­füh­ren, lei­te­ten die Zöll­ner ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren auf­grund der Nicht­an­mel­dung von Bar­mit­teln bei der Ein­reise in die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land gegen die Rei­sende ein. Sie gab gesprächs­weise an, das Geld bereits bei der Aus­reise aus Deutsch­land nach Russ­land mit sich geführt zu haben, um dort Medi­ka­mente zu erwer­ben. Doch die Zöll­ner stell­ten weder Arz­nei­mit­tel, noch eine Bar­mit­tel­an­mel­dung für die Aus­reise fest.