Nicht nur zur Terminplanung, auch zum Verstecken von Bargeld nutzte eine Reisende ihren alten Kalender. Die 65-jährige Deutsche aus Bielefeld reiste am 22.01.2022 aus Moskau (Russland) zurück nach Deutschland, wo sie nach ihrer Landung von den Zöllnern kontrolliert wurde.
Auf die Frage, wie viel sie insgesamt an Barmittel dabeihabe, gab sie an, dass sie Barmittel in der “erlaubten Höhe” dabeihabe. Die Beamten fragten nun genauer nach und fragten explizit nach Barmitteln im Wert von über 10.000 Euro. Dies verneinte die Reisende ausdrücklich.
Bei der Kontrolle des Reisegepäckes fanden die Zöllner schließlich einen Taschenkalender, verschlossen mit einem Gummiband. Da es ungewöhnlich erschien, dass die Reisende einen sechs Jahre alten Kalender mit sich führte, öffneten die Zöllner ihn und entdeckten, dass er weit mehr als nur alte Termine enthielt. Der Kalender wurde derart präpariert, dass der Innenteil entnommen wurde uns so ein Hohlraum entstand, in dem Bargeld versteckt werden konnte. Insgesamt fanden die Beamten im Kalender 9.500 Euro, aufgeteilt in 100 und 500 Euro Noten.
Bei der weiteren Kontrolle entdeckten sie zudem einen russischen Reisepass, der weitere 1.250 Euro an Bargeld enthielt. Da hiermit die anmeldefreie Grenze von 10.000 Euro überschritten war und die Reisende ausdrücklich angab, nicht mehr als die “erlaubte Höhe” mitzuführen, leiteten die Zöllner ein Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund der Nichtanmeldung von Barmitteln bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gegen die Reisende ein. Sie gab gesprächsweise an, das Geld bereits bei der Ausreise aus Deutschland nach Russland mit sich geführt zu haben, um dort Medikamente zu erwerben. Doch die Zöllner stellten weder Arzneimittel, noch eine Barmittelanmeldung für die Ausreise fest.