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Bun­des­po­li­zis­ten ver­hin­der­ten am Frei­tag­nach­mit­tag (18.Februar), um 15.55 Uhr eine Eska­la­tion einer kör­per­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung zwi­schen zwei Män­nern (40, 55). Ein 40-Jäh­ri­ger schlug einem 55-Jäh­ri­gen mit einem Faust­schlag den Eck­zahn raus. Gegen den Tat­ver­däch­ti­gen wird nun ermittelt.

Bei einem Strei­fen­gang wur­den die Beam­ten des Bun­des­po­li­zei­re­viers Düs­sel­dorf auf eine kör­per­li­che Aus­ein­an­der­set­zung auf­merk­sam. Die Kon­tra­hen­ten konn­ten von­ein­an­der getrennt wer­den. Der 55-jäh­rige Deut­sche habe die Lebens­ge­fähr­tin des 40-jäh­ri­gen Deut­schen ver­bal sexu­ell beläs­tigt. Anschlie­ßend schubste er den Mann gegen die Wand und schlug ihm den Eck­zahn raus. Es konn­ten offen­sicht­li­che Ver­let­zun­gen an der Hand des Tat­ver­däch­ti­gen fest­ge­stellt wer­den. Nach Klä­rung des Sach­ver­hal­tes und einer Per­so­na­li­en­fest­stel­lung wurde der Tat­ver­däch­tige samt Beglei­tung vor Ort entlassen.

Die Ver­let­zung des Geschä­dig­ten wurde auf der Wache doku­men­tiert. Eine ärzt­li­che Behand­lung lehnte er ab. Ein durch­ge­führ­ter Atem­al­ko­hol­test ergab einen Wert von 1,54 Pro­mille. Auch er konnte die Wache verlassen.

Gegen den 40-jäh­ri­gen Tat­ver­däch­ti­gen wurde ein Straf­ver­fah­ren wegen Kör­per­ver­let­zung eingeleitet.