Nächster Schritt: Verleihfirmen müssen neue Sondernutzungsgenehmigung beantragen/Dafür gelten neue Konditionen
Die Landeshauptstadt Düsseldorf setzt ihr E‑Scooter-Konzept weiter um: Ab sofort werden neue Sondernutzungsgenehmigungen für den Zeitraum vom 15. April 2022 bis 31. Dezember 2022 ausgestellt. Das Interessenbekundungs- und Antragsverfahren für gewerbliche E‑Scooter-Verleihfirmen, das die Voraussetzung für die Genehmigung bildet, beginnt am heutigen Dienstag, 8. März, und läuft bis Freitag, 8. April.
Die ordnungsgemäße Teilnahme an diesem Verfahren stellt zugleich den Antrag auf Erteilung der Sondernutzungserlaubnis (§§ 18 ff StrWG NRW) dar. Mit der neuen Erlaubnis sind neue, angepasste Gebühren verbunden. Nach Abschluss des Verfahrens ist eine weitere Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen in diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Weitere Informationen sowie die für interessierte Unternehmen relevanten Unterlagen werden unter www.duesseldorf.de/verkehrsmanagement/sondernutzungserlaubnis-fuer-e-scooter.html bereitgestellt.
Ziel des Konzeptes ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Ordnung der E‑Scooter im Stadtbild. Die Gesamtflottenzahl der E‑Scooter ist mittlerweile auf 8.400 Fahrzeuge festgesetzt worden – zuvor waren es noch 12.700 Fahrzeuge (Stand August 2021). Dabei wird das Stadtgebiet für das Verleih-Angebot nun in drei Gebiete aufgeteilt. Gebiet A mit 1.800 Fahrzeugen umfasst die Altstadt, die Carlstadt und Stadtmitte. Das Angebot erfolgt dort nur stationsbasiert, das heißt, die E‑Scooter können an einer Station ausgeliehen werden und müssen abschließend zu einer Station zurück gebracht werden. Im Gebiet B (Pempelfort, Golzheim, Derendorf, Mörsenbroich, Hafen, Düsseltal, Flingern-Nord, Flingern-Süd, Oberbilk, Friedrichstadt, Unterbilk, Bilk, Niederkassel und Oberkassel) wird die Flottengröße auf 4.900 Fahrzeuge begrenzt. Dort werden die Fahrzeuge im so genannten free-floating-Prinzip angeboten. Die Nutzer können sie im Straßenraum ausleihen und sie zum Abschluss des Leihvorgangs wieder verkehrsgerecht dort abstellen. In sensiblen Gebieten wie Stadtteilzentren werden Ausleihstationen eingerichtet. Im restlichen Stadtgebiet (Gebiet C) gilt “free-floating” bei einer Flottengröße von 1.700 Fahrzeugen.
Für das Jahr 2023 wird eine neue Ausschreibung stattfinden, um die Zahl der Anbieter zu begrenzen sowie weitere Vorkehrungen zur Verkehrssicherheit und zur Ordnung umzusetzen.