Online-Tool löst bis­he­rige Mel­dung per E‑Mail ab

Wer Geflüch­te­ten aus der Ukraine Wohn­raum zur Ver­fü­gung stel­len möchte, kann sich jetzt auf einer von der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf ein­ge­rich­te­ten Platt­form regis­trie­ren. Anbie­ter kön­nen dort ihr Ange­bot ein­tra­gen und dabei Anga­ben zur Größe, Dauer und Aus­stat­tung machen. Die Ange­bote wer­den geprüft und die Zim­mer, Woh­nun­gen und Häu­ser wer­den vorab direkt vor Ort gesichtet.

“Bei der Frage nach einer pri­va­ten Unter­brin­gung steht die Sicher­heit der Geflüch­te­ten im Vor­der­grund”, sagt Stadt­di­rek­tor Burk­hard Hintzsche. “Daher arbei­ten wir mit einem mehr­stu­fi­gen Sys­tem, in dem über­prüft wird, dass die von den Anbie­ten­den gemach­ten Anga­ben stim­men und die Vor­aus­set­zun­gen für eine mit­tel- oder lang­fris­tige sichere Unter­kunft erfüllt sind. Zudem unter­stüt­zen uns die Wohl­fahrts­ver­bände bei der Ver­le­gung der Ukrai­ne­rin­nen und Ukrai­ner und beglei­ten ihren Einzug.”

Der ange­bo­tene Wohn­raum muss für eine Dauer von min­des­tens drei Mona­ten zur Ver­fü­gung gestellt wer­den, um den Geflüch­te­ten eine mög­lichst große Pla­nungs­si­cher­heit zu geben. Als Mie­ter kom­men ent­we­der die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf, Wohl­fahrts­ver­bände oder Geflüch­tete selbst in Frage. Ganze Woh­nun­gen und Häu­ser wer­den gegen­über ein­zel­nen Zim­mern bevor­zugt behandelt.

Nach einer ein­ge­hen­den Prü­fung der Ange­bote über­neh­men Wohl­fahrts­ver­bände die Ver­mitt­lung: Wer eine Woh­nung benö­tigt, erhält ein regis­trier­tes Ange­bot, sofern die Anfor­de­run­gen mit den Vor­aus­set­zun­gen über­ein­stim­men. Der Pro­zess des Umzugs wird eben­falls von den Wohl­fahrts­ver­bän­den begleitet.

“Digi­tale Anwen­dun­gen für Düs­sel­dorf sol­len Pro­zesse beschleu­ni­gen und zugleich nut­zer­freund­lich sein”, sagt Dr. Michael Rau­ter­kus, Bei­geord­ne­ter für Wirt­schaft, Digi­ta­li­sie­rung, Per­so­nal und Orga­ni­sa­tion. “Das neue Online-Por­tal löst die bis­he­rige unstruk­tu­rierte Mel­dung per E‑Mail ab. So unter­stützt die Digi­ta­li­sie­rung der Ver­wal­tung alle Hel­fen­den, die den ukrai­ni­schen Gefüch­te­ten Wohn­raum anbie­ten oder ver­mit­teln möchten.”

Die Platt­form ist unter digitalesamt.duesseldorf.de/wohnraumvermittlung erreichbar.