57 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen 125 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überprüften 67 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Düsseldorf am 5.4.2022. Die Beamten kontrollierten insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetzt sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
Bei den Kontrollen fanden die Beamte folgende Hinweise auf mögliche Verstöße:
- Verdacht auf Mindestlohnverstöße in 18 Fällen
- Verdacht auf Beitragsvorenthaltung in 9 Fällen
- Verdacht auf illegale Ausländerbeschäftigung in 2 Fällen
- Verdacht auf Leistungsmissbrauch in 10 Fällen.
Die weiteren Prüfungen zu den Sachverhalten dauern an.
Zum Hauptzollamt Düsseldorf gehören zwei FKS-Standorte in Düsseldorf und Wuppertal. Diese prüften am 5.4. in den Städten Düsseldorf, Monheim, Ratingen, Langenfeld, Hilden, Wuppertal und Solingen.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.