Gesetzliche Änderung ermöglicht kostenlose Nutzung des digitalen Services
Seit Juni 2021 können Meldebescheinigungen im Serviceportal der Landeshauptstadt Düsseldorf bequem online beantragt, bezahlt und dann Zuhause ausgedruckt und sofort genutzt werden. Aufgrund einer gesetzlichen Änderung zum 1. Mai 2022 kann der Dienst bei Nutzung des Online-Tools nun komplett gebührenfrei in Anspruch genommen werden.
Zur Nutzung benötigen Bürgerinnen und Bürger den Personalausweis im Scheckkartenformat, den elektronischen Aufenthaltstitel oder die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und ‑bürger, die seit Januar 2021 ebenfalls online beantragt werden kann. Die eID-Funktion des jeweiligen Dokumentes muss zur Identifizierung und Authentifizierung im Netz freigeschaltet und die PIN bekannt sein.
“Die Online-Meldebescheinigung kann in wenigen Minuten jederzeit im Serviceportal erstellt werden, und der Clou ist, dass sie bei Nutzung des Online-Dienstes ab Mai komplett gebührenfrei ist, statt der bisher fälligen neun Euro”, freut sich der Beigeordnete für Bürgerservice der Landeshauptstadt Düsseldorf, Dr. Michael Rauterkus, über das ab 1. Mai kostenfreie Angebot.
Das Serviceportal ist über den Menüpunkt “Rathaus Online” auf www.duesseldorf.de oder durch Direkteingabe von service.duesseldorf.de zu erreichen. Wer den Antrag nicht daheim stellen möchte, kann eines der 17 Serviceterminals nutzen, die im Stadtgebiet unter anderem in den Bürgerbüros, der Zentralbibliothek der Heinrich-Heine-Universität und der Zentrale der Stadtsparkasse Düsseldorf zur Verfügung stehen und mit der erforderlichen Software, einem Drucker sowie einem Lesegerät für die eID-Dokumente ausgestattet sind.
“Es lohnt sich, diesen Service und andere Online-Dienste des Düsseldorfer Serviceportals auszuprobieren. Bewohnerparkausweis, Führungszeugnis, Adressänderung von Kfz-Scheinen oder Führerscheinumtausch — all diese Anträge können schnell und bequem online gestellt werden”, lädt der Beigeordnete zur Nutzung der Digitalen Bürgerservices ein.
Natürlich kann eine Meldebescheinigung auch weiterhin vor Ort in den Bürgerbüros gebührenpflichtig beantragt werden.