So könnte die Brü­cke neue Fuß-/Rad­brü­cke über den Ken­ne­dy­damm aus­se­hen. Gra­fik: Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf, Amt für Verkehrsmanagement,©

 

Bedarfs­be­schluss als Grund­lage für die wei­tere Pla­nung auf den Weg gebracht

Der Rat der Stadt hat in sei­ner Sit­zung am Don­ners­tag, 19. Mai, grü­nes Licht für den Ersatz­neu­bau der Rad- und Geh­weg­brü­cke Ken­ne­dy­damm gege­ben und den Bedarfs­be­schluss gefasst. Die­ser wurde vom Rat um erwei­terte Pla­nungs­auf­ga­ben zur Ver­brei­tung des Rad­we­ges auf drei Meter auf der Brü­cke und in der Spin­del sowie der Berück­sich­ti­gung einer bau­li­chen Tren­nung zwi­schen Rad- und Fuß­weg ergänzt. Auf die­ser Basis erfolgt nun die wei­tere Planung.

Vor­an­ge­gan­gen war die Vor­pla­nung mit dem Sie­ger­ent­wurf des Büros Sau­er­zapfe Architekten/B+G Inge­nieure (Ber­lin), der aus dem Gut­ach­ter­ver­fah­ren Ende 2019/Anfang 2020 her­vor­ge­gan­gen war. Die neue Rad- und Geh­weg­brü­cke wird als Stahl­kon­struk­tion geplant. Der ins­ge­samt 254 Meter lange Ersatz­neu­bau folgt einer konvexen/konkaven Lini­en­füh­rung, die mit einem leich­ten Bogen über den Ken­ne­dy­damm ver­läuft. Der ins­ge­samt 6,20 Meter breite Brü­cken­quer­schnitt ist ver­kehr­lich in einen bar­rie­re­freien Geh­weg mit einer nutz­ba­ren Breite von 2,50 Metern sowie einen Zwei­rich­tungs­rad­weg mit einer eben­falls nutz­ba­ren Breite von 2,50 Metern unter­glie­dert. Die Stadt­ver­wal­tung war vom Stadt­rat am 14. Mai 2020 beauf­tragt wor­den, für den Sie­ger­ent­wurf die Vor­pla­nung vor­zu­neh­men und eine Kos­ten­schät­zung abzu­ge­ben. Die der­zei­ti­gen Pro­jekt­ge­samt­kos­ten betra­gen rund 12.670.000 Euro brutto.

Die Rad- und Geh­weg­brü­cke über­quert den Ken­ne­dy­damm im Düs­sel­dor­fer Nor­den in West-Ost-Rich­tung auf Höhe der Stra­ßen Hans-Böck­ler-Stra­ße/­Ben­nigsen-Platz. Sie ist Bestand­teil des Rad­we­ge­net­zes der Stadt. Es han­delt sich um einen Ersatz­neu­bau für die vor­ma­lige vier­fel­d­rige Spann­be­ton­kon­struk­tion aus dem Jahr 1957, die auf­grund von Span­nungs­riss­kor­ro­sion nicht mehr ver­kehrs­si­cher war. Im Jahr 2019 ist zur Auf­recht­erhal­tung der Wege­be­zie­hung eine Behelfs­brü­cke unter Ver­wen­dung der Bestands­wi­der­la­ger errich­tet wor­den, die bis zum Beginn der Bau­tä­tig­kei­ten vor­ge­hal­ten wird.