Bedarfsbeschluss als Grundlage für die weitere Planung auf den Weg gebracht
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 19. Mai, grünes Licht für den Ersatzneubau der Rad- und Gehwegbrücke Kennedydamm gegeben und den Bedarfsbeschluss gefasst. Dieser wurde vom Rat um erweiterte Planungsaufgaben zur Verbreitung des Radweges auf drei Meter auf der Brücke und in der Spindel sowie der Berücksichtigung einer baulichen Trennung zwischen Rad- und Fußweg ergänzt. Auf dieser Basis erfolgt nun die weitere Planung.
Vorangegangen war die Vorplanung mit dem Siegerentwurf des Büros Sauerzapfe Architekten/B+G Ingenieure (Berlin), der aus dem Gutachterverfahren Ende 2019/Anfang 2020 hervorgegangen war. Die neue Rad- und Gehwegbrücke wird als Stahlkonstruktion geplant. Der insgesamt 254 Meter lange Ersatzneubau folgt einer konvexen/konkaven Linienführung, die mit einem leichten Bogen über den Kennedydamm verläuft. Der insgesamt 6,20 Meter breite Brückenquerschnitt ist verkehrlich in einen barrierefreien Gehweg mit einer nutzbaren Breite von 2,50 Metern sowie einen Zweirichtungsradweg mit einer ebenfalls nutzbaren Breite von 2,50 Metern untergliedert. Die Stadtverwaltung war vom Stadtrat am 14. Mai 2020 beauftragt worden, für den Siegerentwurf die Vorplanung vorzunehmen und eine Kostenschätzung abzugeben. Die derzeitigen Projektgesamtkosten betragen rund 12.670.000 Euro brutto.
Die Rad- und Gehwegbrücke überquert den Kennedydamm im Düsseldorfer Norden in West-Ost-Richtung auf Höhe der Straßen Hans-Böckler-Straße/Bennigsen-Platz. Sie ist Bestandteil des Radwegenetzes der Stadt. Es handelt sich um einen Ersatzneubau für die vormalige vierfeldrige Spannbetonkonstruktion aus dem Jahr 1957, die aufgrund von Spannungsrisskorrosion nicht mehr verkehrssicher war. Im Jahr 2019 ist zur Aufrechterhaltung der Wegebeziehung eine Behelfsbrücke unter Verwendung der Bestandswiderlager errichtet worden, die bis zum Beginn der Bautätigkeiten vorgehalten wird.