Das Tragen von medizinischen Masken ist der beste Schutz vor Ansteckung in der andauernden Corona-Pandemie. Daher gilt weiterhin die durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalens erlassene Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in Bussen und Bahnen. Angesichts der derzeit steigenden Infektionszahlen und einer gleichzeitig zurückgehenden Bereitschaft einiger Fahrgäste, sich an diese Vorgabe zu halten, verstärkt die Rheinbahn die Kontrollen in ihren Fahrzeugen ab Montag, 15. August.
Wer in Bussen und Bahnen den medizinischen Mund-Nasen-Schutz nicht oder falsch trägt, nimmt gemäß der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen seit dem 14. August 2020 ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro in Kauf. In den U‑Bahnhöfen der Rheinbahn muss keine medizinische Maske mehr getragen werden.
Mit der Verstärkung der Kontrollen trägt die Rheinbahn zum Schutz ihrer eigenen Mitarbeitenden sowie der großen Mehrheit der Fahrgäste, die die Maskenpflicht eigenverantwortlich umsetzen, bei.
In letzter Zeit konnte vielfach beobachtet werden, das sowohl in den U‑Bahn Stationen als auch in den Bahnen viele Fahrgäste ohne Maske unterwegs waren.