Auf der Bil­ker Allee — hier im Bild — und der Ober­bil­ker Allee sind bis­her pro­vi­so­risch mar­kierte Rad­fahr­strei­fen, die teil­weise stark ver­blasst waren, auf einer Gesamt­länge von rund 1,7 Kilo­me­tern dau­er­haft mar­kiert worden,©Landeshauptstadt Düs­sel­dorf, Amt für Verkehrsmanagement

 

Mehr Sicher­heit durch Sicht­bar­keit auf ins­ge­samt 1,7 Kilo­me­ter Länge/Auch auf Kle­ver und Jüli­cher Straße wer­den aktu­ell Mar­kie­run­gen aufgefrischt

Recht­zei­tig zur dun­kelen Jah­res­zeit wur­den auf der Bil­ker Allee und Ober­bil­ker Allee die pro­vi­so­risch mar­kier­ten Rad­fahr­strei­fen, die teil­weise stark ver­blasst waren, auf einer Gesamt­länge von rund 1,7 Kilo­me­tern dau­er­haft mar­kiert. Aktu­ell wer­den auch auf der Kle­ver Straße und der Jüli­cher Straße die Mar­kie­run­gen aufgefrischt.

“Unser Ziel beim Aus­bau des Rad­haupt­net­zes ist es, sichere und direkte Rad­ver­kehrs­ach­sen zu schaf­fen und Düs­sel­dorf so noch fahr­rad­freund­li­cher zu gestal­ten”, betont Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler. “Die Test­phase hat gezeigt, dass die Ein­rich­tung der Rad­ver­kehrs­an­la­gen und Tempo 30 funk­tio­nie­ren und von allen Ver­kehrs­teil­neh­mern gut ange­nom­men werden.”

“Im Rah­men der Eva­lua­tion gab es an eini­gen Stel­len noch Nach­bes­se­run­gen”, berich­tet Mobi­li­täts­de­zer­nent Jochen Kral. “Um die Sicher­heit zusätz­lich zu ver­bes­sern wur­den, neben der dau­er­haf­ten Mar­kie­rung der Rad­fahr­strei­fen, Gefah­ren­stel­len an Ein-/ und Aus­fahr­ten mit Rot­ein­fär­bun­gen beson­ders kennt­lich gemacht.”

Die Kos­ten für die Mar­kie­rungs­ar­bei­ten belau­fen sich auf rund 65.000 Euro. Die Finan­zie­rung erfolgt aus der Pau­schale zur Radverkehrsförderung.

Dau­er­hafte Mar­kie­rung auch auf der an Kle­ver Straße-/und Jüli­cher Straße Auf der Kle­ver Straße und Jüli­cher Straße wurde eben­falls damit begon­nen die pro­vi­so­risch mar­kier­ten Rad­fahr­strei­fen auf­zu­fri­schen und dau­er­haft zu mar­kie­ren. Auch dort wer­den im Rah­men der Neu­mar­kie­rung noch einige Opti­mie­run­gen vor­ge­nom­men. Der Rad­fahr­strei­fen wird bei­spiels­weise an eini­gen Stel­len ver­brei­tert und an ein­mün­den­den Stra­ßen ohne Ampeln sowie an stark befah­re­nen Ein­fahr­ten wer­den Rot­ein­fär­bun­gen ergänzt. Wenn es die Wit­te­rung zulässt, sol­len die Mar­kie­rungs­ar­bei­ten Bis Ende Novem­ber, Anfang Dezem­ber abge­schlos­sen sein.
Die Kos­ten für die Mar­kie­rungs­ar­bei­ten belau­fen sich auf rund 60.000 Euro. Die Finan­zie­rung erfolgt aus der Pau­schale zur Radverkehrsförderung.

Hin­ter­grund­in­for­ma­tion

Ober­bil­ker-/Bil­ker Allee
Die Ost-West-Achse über die Ober­bil­ker-/ und Bil­ker Allee ist ein wich­ti­ger Bestand­teil des Rad­haupt­net­zes. Die nun dau­er­haft mar­kier­ten Rad­ver­kehrs­an­la­gen und das Tempo 30, das der Ord­nungs- und Ver­kehrs­aus­schuss zu Ver­bes­se­rung der Ver­kehrs­si­cher­heit ange­ord­net hat, tra­gen dazu bei, die Stre­cke für den Rad­ver­kehr siche­rer und attrak­ti­ver zu gestal­ten. Auf der Bil­ker Allee zwi­schen Bach­straße und Bil­ker Kir­che und auf der Ober­bil­ker Allee ab der Rem­schei­der Straße bis zur Cor­ne­li­us­straße, kön­nen Rad­fah­rende auf einem 2,60 Meter brei­ten Rad­fahr­strei­fen radeln. Auf dem fol­gen­den Abschnitt bis zur Hüt­ten­straße wurde der vor­han­dene Rad­weg im Sei­ten­raum reak­ti­viert. Das auf die­sem Abschnitt zuge­las­sene Geh­weg­par­ken wurde auf­ge­ho­ben, um die not­wen­di­gen Sicher­heits­ab­stände zu gewähr­leis­ten. Geparkt wer­den darf dort seit­dem jeweils auf der rech­ten Fahr­spur, wo das Park­ver­bot auf­ge­ho­ben wurde.

Kle­ver Straße/Jülicher Straße
Auf der Achse Kle­ver Straße/Jülicher Straße zwi­schen der Ceci­li­en­al­lee und Euler­straße wur­den im Juli 2019 beid­sei­tig Rad­fahr­strei­fen mar­kiert. Per­spek­ti­visch sol­len im Anschluss auf die­ser Achse nun noch die ein­zel­nen Kno­ten­punkte ent­lang der Stre­cke für den Rad­ver­kehr — ins­be­son­dere im Hin­blick auf die Links­ab­bie­ge­be­zie­hun­gen — opti­miert wer­den. Die Pla­nun­gen dafür lau­fen bereits und sol­len ab 2023 suk­zes­sive umge­setzt werden.