Archiv­bild Kanal­be­triebs­ho­fes “Auf dem Draap 17”,©Landeshauptstadt Düsseldorf/Stadtentwässerungsbetrieb

 

Der Stadt­ent­wäs­se­rungs­be­trieb der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf (SEBD) beab­sich­tigt in der Sit­zung des Rates der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf am Don­ners­tag, 15. Dezem­ber, die Abwas­ser­ge­büh­ren­kal­ku­la­tion 2023 beschlie­ßen zu las­sen. Erst­mals seit 2008 ist eine mode­rate Anpas­sung der Gebüh­ren für die Schmutz­was­ser- und Nie­der­schlags­was­ser­ent­sor­gung ab dem 1. Januar 2023 vorgesehen.

Der seit 2008 unver­än­derte Schmutz­was­ser­ge­büh­ren­satz soll ab 2023 von 1,52 Euro auf 1,65 Euro je Kubik­me­ter Frisch­was­ser für die Schmutz­was­ser­ent­sor­gung und der ab 2011 gesenkte Gebüh­ren­satz für die Nie­der­schlags­was­ser­ent­sor­gung soll ab 2023 von 0,98 Euro auf 1,04 Euro je Qua­drat­me­ter pro Jahr bezie­hungs­weise bei Grün­dä­chern von 0,49 Euro auf 0,52 Euro je Qua­drat­me­ter pro Jahr ange­passt wer­den. Selbst unter Berück­sich­ti­gung der erhöh­ten Gebüh­ren­sätze liegt die jähr­li­che Belas­tung eines Vier-Per­so­nen-Mus­ter­haus­halts im Ver­gleich mit ande­ren Groß­städ­ten auf extrem nied­ri­gem Niveau. Pro Per­son und Tag ent­fal­len auf die Abwas­ser­ge­büh­ren weni­ger als 25 Cent.

Die Kal­ku­la­tion wurde nach den Vor­ga­ben des noch nicht rechts­kräf­ti­gen Urteils des Ober­ver­wal­tungs­ge­rich­tes Nord­rhein-West­fa­len (OVG NRW) vom 17. Mai 2022 auf­ge­stellt. Die Vor­ga­ben des OVG NRW, ins­be­son­dere beim maxi­mal zuläs­si­gen Nomi­nal­zins, wir­ken zunächst kos­ten­sen­kend. Jedoch ist eine Erhö­hung der Abwas­ser­ge­büh­ren­sätze auch unter Berück­sich­ti­gung die­ser Vor­ga­ben not­wen­dig. Die Gründe dafür sind einer­seits, dass der SEBD seit Jah­ren, auf­grund der stei­gen­den Kos­ten in allen Berei­chen, bereits keine Kos­ten­de­ckung mehr erzie­len konnte. Die Kos­ten konn­ten nur durch den Ein­satz von Eigen­ka­pi­tal aus­ge­gli­chen wer­den, wel­ches Gebüh­ren­er­hö­hun­gen für einen gewis­sen Zeit­raum ver­mei­den konnte und für die Zukunft auch wei­ter­hin abmil­dern kann. Von 2010 bis 2021 sind die Kos­ten um rund zehn Pro­zent gestie­gen, wäh­rend die Abwas­ser­ge­büh­ren­sätze unver­än­dert geblie­ben sind.

Ande­rer­seits sind die erfor­der­li­chen Preis­an­pas­sun­gen bei Betriebs- und Unter­hal­tungs­kos­ten, dar­un­ter beson­ders bei den Ener­gie­kos­ten, in den letz­ten Mona­ten und Jah­ren so stark ange­stie­gen, dass eine mode­rate Gebüh­ren­er­hö­hung unaus­weich­lich wurde. Die kon­stant durch­ge­führ­ten Kos­ten­ein­spa­run­gen kön­nen die Aus­wir­kun­gen die­ser Preis­an­stiege nicht mehr kom­pen­sie­ren. Für die Zukunft wird der SEBD die Opti­mie­rung von Betriebs­pro­zes­sen wei­ter­hin im Fokus haben. Damit der SEBD auch zukünf­tig mög­lichst sta­bile Abwas­ser­ge­büh­ren auf­wei­sen kann, ist eine mode­rate Gebüh­ren­an­pas­sung zwin­gend erforderlich.

Die beab­sich­tigte Ände­rung des Kom­mu­nal­ab­ga­ben­ge­set­zes Nord­rhein-West­fa­len (KAG NRW) durch den Lan­des­ge­setz­ge­ber war zum Zeit­punkt der Auf­stel­lung der vor­ge­leg­ten Kal­ku­la­tion der Abwas­ser­ge­büh­ren 2023 noch nicht beschlossen.