Nachdem die Kriterien zur verkehrsrechtlichen Anordnung des Grünpfeils für Radfahrende (VZ 721) Ende 2021 in die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) aufgenommen wurden, bereitet das Amt für Verkehrsmanagement den politisch beschlossenen, regelhaften Einsatz im Düsseldorfer Stadtgebiet vor. Es zeichnet sich ab, dass insgesamt rund 200 signalisierte Rechtsabbiegemöglichkeiten mit dem Grünpfeil ausgestattet werden können.
“Der Grünpfeil für den Radverkehr ist ein positives Element zur Förderung des Radverkehrs in unserer Stadt, da er die Wartezeiten für Radfahrende bei Rotlicht deutlich verkürzen kann, auch wenn vor dem Abbiegen ein kurzes Anhalten vorgeschrieben ist”, erläutert Jochen Kral, Mobilitätsdezernent der Landeshauptstadt. “Unser Ziel ist es, bis Ende 2023 alle signalisierten Rechtabbiegemöglichkeiten, an denen die Regelung möglich ist, auszustatten und so den Grünpfeil in Düsseldorf, als eine der ersten deutschen Großstädte, regelhaft einzuführen.”
“Der umfangreiche Pilotversuch der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), an dem auch Düsseldorf mit zwei innerstädtischen Kreuzungen beteiligt war, hat gezeigt, dass der Grünpfeil für Radfahrende sicher ist und andere Verkehrsteilnehmende durch die Regelung nicht eingeschränkt werden”, ergänzt Katharina Metzker, die Leiterin des Amtes für Verkehrsmanagement.
Das Verkehrszeichen 721 darf jedoch nur dort montiert werden, wo alle in der VwV-StVO beschriebenen Kriterien erfüllt sind. Grundlage der Kriterien ist der Aspekt der Verkehrssicherheit. Speziell die geforderten “guten Sichtbeziehungen” müssen für jeden einzelnen Fall vor Ort geprüft werden.
“Die Überprüfung der über 600 Lichtsignalanlagen im Düsseldorfer Stadtgebiet ist aufwendig und zeitintensiv”, erklärt Metzker. “Zunächst wird für jede einzelne Rechtsabbiegerelation anhand des Signallageplans überprüft, ob die Kriterien zur Einrichtung des Grünpfeils erfüllt sind. Bei positivem Ergebnis erfolgt dann eine Ortsbesichtigung, um sicherzustellen, dass auch die geforderten guten Sichtbeziehungen auf die freigegebenen Verkehrsrichtungen wirklich bestehen. Erst wenn auch dieses Ergebnis positiv ausfällt, wird ein Katasterblatt für die finale Montage des Verkehrszeichens am Signalgeber erstellt.”
Bis zum Ende des ersten Quartals 2023 wird die theoretische Prüfung aller bestehenden Ampeln abgeschlossen sein. Am Ende des zweiten Quartals wird auch die bereits begonnene Prüfung aller identifizierten Rechtsabbiegemöglichkeiten vor Ort abgeschlossen sein. Die Montage der Verkehrszeichen an den Signalgebern erfolgt parallel zu den Prüfungen und startet Ende Januar/Anfang Februar.
An folgenden Kreuzungen wird mit der Montage der neuen Verkehrszeichen begonnen:
- Eisabethstraße/Kirchfeldstraße: Von der Elisabethstraße in Fahrtrichtung Süd nach rechts in Kirchfeldstraße
- Fürstenwall/Lorettostraße/Jürgensplatz: Von der Lorettostraße in Fahrtrichtung Nord nach rechts auf den Fürstenwall
- Fürstenwall/Friedenstraße/Kronprinzenstraße: Von der Friedenstraße in Fahrtrichtung Nord nach rechts auf Fürstenwall, von der Kronprinzenstraße in Fahrtrichtung Nord nach rechts auf Fürstenwall, vom Fürstenwall in Fahrtrichtung West nach rechts in Kronprinzenstraße
- Bilker Allee/Kronenstraße: Von Bilker Allee in Fahrtrichtung West nach rechts in Kronenstraße
- Bilker Allee/Friedenstraße: Von Bilker Allee in Fahrtrichtung Ost nach rechts in die Friedenstraße
- Neusser Straße/Lorettostraße/Bilker Allee/Weiherstraße: Von der Neusser Straße in Fahrtrichtung Nord nach rechts in Weiherstraße
Hintergrundinformationen
Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Frühjahr 2020 ist der Grünpfeil für den Radverkehr als VZ 721 in den Katalog der Verkehrszeichen aufgenommen worden. Vorausgegangen war ein umfangreicher Pilotversuch der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in neun deutschen Großstädten, an der auch Düsseldorf mit den beiden Kreuzungen Prinz-Georg-Straße/Vagedesstraße und Karolingerstraße/Aachener Straße teilgenommen hat.
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 5. Mai 2021 mehrheitlich beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, in Düsseldorf den “Grünpfeil für Radverkehr” (VZ 721) regelhaft einzusetzen.
Mit der Aufnahme des neuen Verkehrszeichens 721 in den Verkehrszeichenkatalog der StVO Ende 2021 hat der Gesetzgeber die Kriterien für eine verkehrsrechtliche Anordnung auch in der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) beschrieben. Diese Kriterien bilden die Grundlage für die erste Bewertung der Anwendbarkeit des Grünpfeils in Düsseldorf.
Richtiges Verhalten am “Grünen Pfeil für den Radverkehr”
Der Grünpfeil für den Radverkehr ist ein reguläres Verkehrszeichen, bei dem es Regeln gibt, die von allen Verkehrsteilnehmern einzuhalten sind, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Das Richtige Verhalten:
- 1. Bei Rot erst einmal anhalten
- 2. Prüfen, ob der Kreuzungsbereich frei ist und niemand gefährdet wird
- 3. Erst dann auch bei Rot nach rechts abbiegen