16 Arbeitnehmer, die weder über Aufenthalts- noch über Arbeitserlaubnisse verfügen, trafen Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Düsseldorf am 11.1.23 in einem Lagerhaus in Monheim an.
Bei der Kontrolle trafen die Zöllnerinnen und Zöllner 49 Arbeitnehmer an, die mit Verpackungsarbeiten beschäftigt waren. Dabei handelte es sich mehrheitlich um EU-Bürger, die legal in Deutschland arbeiten dürfen. 16 Personen aus Kasachstan, Belarus und Georgien verfügen jedoch nicht über die erforderlichen Aufenthaltserlaubnisse. Daher besteht der Verdacht, dass sie sich illegal in Deutschland aufhalten. Diese Personen wurden der Polizei zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen und strafrechtlicher Ermittlungsverfahren übergeben
Die Arbeitnehmer wurden durch ein litauisches Unternehmen nach Deutschland entsandt, wo sie durch eine deutsche Firma eingesetzt wurden. Das genaue Verhältnis der Unternehmen zueinander ist nun Gegenstand weiterer Ermittlungen.