Gewalt gegen Einsatzkräfte wird von der Landeshauptstadt Düsseldorf mit aller Härte des Gesetzes verfolgt: Diese Erfahrung durfte nun ein 51-jähriger Düsseldorfer machen, der im Mai des vergangenen Jahres in der Altstadt drei Einsatzkräfte des Ordnungs- und Servicedienstes der Landeshauptstadt (OSD) beleidigt und verletzt hatte – eine davon so schwer, dass diese stationär in einer Klinik aufgenommen werden musste. Vor dem Amtsgericht Düsseldorf wurde der Düsseldorfer nun zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Zusätzlich muss er 500 Euro an einen karitativen Zweck entrichten. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Ordnungsdezernent Christian Zaum begrüßte das Urteil: “Ich hoffe, dass Urteile wie dieses eine abschreckende Wirkung zeigen. Gewalt und Beleidigungen gegen Einsatzkräfte sind inakzeptabel und werden von uns konsequent zur Anzeige gebracht.”
Dabei hatte der Fall eigentlich harmlos begonnen: Eine Fußstreife des OSD hatte am Samstag, 14. Mai 2022, zwei Personen an der Rheinstraße/Ecke Berger Straße kontrolliert. In diese Kontrolle hatte sich der zunächst unbeteiligte 51-Jährige eingemischt, bevor es zu einem Streit mit einer anderen Person kam. Die Einsatzkräfte versuchten daraufhin, die Parteien zu trennen. Dabei wurden sie bereits von dem 51-Jährigen beleidigt. Bei der Aufnahme der Personalien schlug der Mann dann einer OSD-Einsatzkraft mit der Faust an das Kinn. Der nachfolgende Versuch, ihn zu Boden zu bringen und zu fixieren, wurde massiv von Umstehenden gestört: Ein Kreis von 50 bis 70 Personen hatte sich gebildet; die Einsatzkräfte wurden verbal bedroht und bedrängt. Nachdem Verstärkung in Form mehrerer Polizeistreifen und weiterer OSD-Kräfte eingetroffen war und diese die Situation absicherten, konnte der Mann, der weiter heftigen Widerstand leistete, festgenommen werden. Zu guter Letzt hatte er nach seiner Festnahme auf der Wache noch Drohungen gegen Polizeibeamte ausgesprochen.
Das Amtsgericht sah die Straftatbestände der Beleidigung, Widerstand mit Körperverletzung sowie Bedrohung als erwiesen an, woraus sich die Gesamtstrafe von sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, ergab.