Die Bundespolizei führte von Freitag (24. März) bis Sonntag (26. März) jeweils von 16 bis 6 Uhr eine Waffenverbotszone im Düsseldorfer Hauptbahnhof ein. Verstärkte Einsatzkräfte führten stichprobenartige Kontrollen durch. Im Verbotszeitraum wurden rund 370 Identitätsfeststellungen durchgeführt. 16 Verstöße verzeichnete die Bundespolizeiinspektion Düsseldorf gegen die Allgemeinverfügung. Davon stellten acht aufgefundene Gegenstände zusätzlich einen strafbewährten Verstoß gegen das Waffengesetz dar.
Die Öffentlichkeit sollte sensibilisiert und ein Mitführen von gefährlichen Gegenständen weitestgehend reduziert werden. Sichergestellt wurden bei den Kontrollmaßnahmen drei Küchenmesser, ein Taschenmesser, ein Schlagring, eine Schere und zwei Tierabwehrsprays. Drei Einhandmesser, ein Springmesser, drei Schlagstöcke und ein Scheckkartenmesser beschlagnahmten die Beamten.
Durch die Kontrollen konnten weitere Delikte aufgedeckt werden. Es wurden zwei unerlaubte Aufenthalte, 21 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, eine Bedrohung, eine Urkundenfälschung sowie 22 Fahndungstreffer festgestellt.
In den vergangenen Jahren gab es bereits Waffenverbotszonen im Düsseldorfer Hauptbahnhof. Im Jahr 2018 wurden im Verbotszeitraum 13 Verstöße gegen die Allgemeinverfügung festgestellt. Im Jahr 2020 konnten 10 Verstöße verzeichnet werden. 2022 wurden 31 Verstöße aufgenommen.
Besonders an den Wochenenden werden immer öfter Gegenstände mitgeführt, die dazu geeignet sind Menschen zu verletzen. Unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sinkt die Hemmschwelle und die gefährlichen Gegenstände kommen zum Einsatz. Mit diesen Kontrollmaßnahmen sollte ein Signal gegen die Gewalt gesetzt werden.