Sym­bol­bild Bun­des­po­li­zei im Ein­satz am Haupt­bahn­hof Foto: LOKALBÜRO

 

Ein Mann (52) wurde am Mitt­woch­abend (24. Mai), um 21.30 Uhr im Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof fest­ge­nom­men, da gegen ihn ein Haft­be­fehl der Staats­an­walt­schaft Düs­sel­dorf bestand. Das mit­ge­führte Ein­hand­mes­ser wurde beschlag­nahmt. Bun­des­po­li­zis­ten über­ga­ben den Mann an die nächste Justizvollzugsanstalt.

In der Bahn­hofs­halle des Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­ho­fes wurde der 52-jäh­rige bos­ni­sche Staats­an­ge­hö­rige von den Beam­ten der Bun­des­po­li­zei kon­trol­liert. Bei der Über­prü­fung wurde bekannt, dass gegen den Mann ein Haft­be­fehl bestand. Das Gericht ver­ur­teilte ihn auf­grund des uner­laub­ten Han­dels mit Betäu­bungs­mit­teln zu einer Geld­strafe von rund 900 Euro oder zu einer Ersatz­frei­heits­strafe von 70 Tagen. Bei der anschlie­ßen­den Durch­su­chung, konn­ten die Uni­for­mier­ten ein Ein­hand­mes­ser auf­fin­den und beschlagnahmen.

Da der 52-Jäh­ri­gen die Geld­strafe nicht beglei­chen konnte, wurde er der nächs­ten Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt zuge­führt. Gegen den Mann wurde ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wegen des Ver­sto­ßes gegen das Waf­fen­ge­setz eingeleitet.