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Das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt hat am Mitt­woch, 14. Juni, im soge­nann­ten Groß­markt Beru­fungs­ver­fah­ren und der par­al­lel ver­han­del­ten Nor­men­kon­trolle ein Urteil gespro­chen. Der Rechts­auf­fas­sung der Lan­des­haupt­stadt, dass der Groß­markt auf­ge­löst wer­den kann, wurde in zwei­ter Instanz gefolgt. Geklagt hatte ein Teil der Großmarkthändler.

Zum Hin­ter­grund: Am 1. Juli 2021 hat der Rat der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf die Auf­lö­sung des Groß­mark­tes zum 31. Dezem­ber 2024 beschlos­sen (Vor­lage AUS/051/2021) und sich damit gegen die Fort­füh­rung ent­schie­den. Der Groß­markt ent­spricht nicht mehr heu­ti­gen Stan­dards und hat die Funk­tion als Ein­rich­tung der Daseins­vor­sorge zudem längst ver­lo­ren. Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf sieht kei­nen Bedarf mehr, den Groß­markt als öffent­li­che Ein­rich­tung zu betrei­ben. Dem­entspre­chend hat die Stadt die Zuwei­sun­gen für die Stände zum 31. Dezem­ber 2024 wider­ru­fen. Hier­ge­gen hat ein Teil der Groß­markt­händ­ler Klage erho­ben. Mit dem aktu­el­len Urteil folgte das Gericht in zwei­ter Instanz der Rechts­auf­fas­sung der Stadt und hat damit Pla­nungs­si­cher­heit für alle Betei­lig­ten geschaffen.