Das Oberverwaltungsgericht hat am Mittwoch, 14. Juni, im sogenannten Großmarkt Berufungsverfahren und der parallel verhandelten Normenkontrolle ein Urteil gesprochen. Der Rechtsauffassung der Landeshauptstadt, dass der Großmarkt aufgelöst werden kann, wurde in zweiter Instanz gefolgt. Geklagt hatte ein Teil der Großmarkthändler.
Zum Hintergrund: Am 1. Juli 2021 hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Auflösung des Großmarktes zum 31. Dezember 2024 beschlossen (Vorlage AUS/051/2021) und sich damit gegen die Fortführung entschieden. Der Großmarkt entspricht nicht mehr heutigen Standards und hat die Funktion als Einrichtung der Daseinsvorsorge zudem längst verloren. Die Landeshauptstadt Düsseldorf sieht keinen Bedarf mehr, den Großmarkt als öffentliche Einrichtung zu betreiben. Dementsprechend hat die Stadt die Zuweisungen für die Stände zum 31. Dezember 2024 widerrufen. Hiergegen hat ein Teil der Großmarkthändler Klage erhoben. Mit dem aktuellen Urteil folgte das Gericht in zweiter Instanz der Rechtsauffassung der Stadt und hat damit Planungssicherheit für alle Beteiligten geschaffen.