66 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Düsseldorf prüften am 30. Juni 2023 die Beschäftigungsverhältnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Gastronomie und im Hotelgewerbe.
Zum Hauptzollamt Düsseldorf gehören zwei FKS-Standorte mit Sitz in Düsseldorf (zuständig für Düsseldorf und Teile des Kreises Mettmann) und Wuppertal (zuständig für Wuppertal, Remscheid, Solingen und Teile des Kreises Mettmann). Diese befragten 140 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen.
Bei den Prüfungen ergaben sich die folgenden Verdachtsfälle auf mögliche Verstöße:
- Verdacht auf Mindestlohnverstöße in 20 Fällen (davon 5 im Bereich FKS Wuppertal) -
- Verdacht auf illegale Ausländerbeschäftigung in 4 Fällen (alle im Bereich der FKS Düsseldorfl) -
- Verdacht auf Beitragsvorenthaltung in 8 Fällen (alle im Bereich FKS Wuppertal)
Beitragsvorenthaltung bedeutet, dass ein Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge eines Arbeitnehmers nicht an die Einzugsstelle abgeführt hat. An die Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die FKS der Zollverwaltung trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.