Bei Ein­sät­zen der Feu­er­wehr zählt jede Minute — Behin­de­run­gen durch Falsch­par­ker kön­nen Men­schen­le­ben gefährden,©Foto: Lan­des­haupt­stadt Düsseldorf/David Young

 

Die Ret­tungs­kräfte von Feu­er­wehr und Ret­tungs­dienst rücken im Jahr zu rund 152.000 Ein­sät­zen in der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf aus. So zäh­len in Not gera­tene Men­schen, Brände oder Ver­kehrs­un­fälle zum täg­li­chen Ein­satz­ge­sche­hen der Ein­satz­kräfte. Häu­fig genug kommt es dabei im wahrs­ten Sinne des Wor­tes auf jede Sekunde an. Doch nicht sel­ten ver­stel­len Falsch­par­ker den Ret­tungs­kräf­ten auf der Fahrt zu Ein­sät­zen den Weg — und wert­volle Zeit geht ver­lo­ren. “Es darf nicht sein, dass die Ret­tungs­kräfte zu spät kom­men, weil Fahr­zeuge ver­kehrs­wid­rig abge­stellt sind”, sagt Feu­er­wehr­de­zer­nent Chris­tian Zaum. “Bei Not­fäl­len ist es oft­mals ein Ren­nen gegen die Zeit. Ret­tungs­kräfte dür­fen diese nicht mit Ran­gier­ar­bei­ten ver­schwen­den müs­sen!” Genau aus die­sem Grund macht die Feu­er­wehr bereits seit vie­len Jah­ren zusam­men mit der Ver­kehrs­über­wa­chung und dem Amt für Ver­kehrs­ma­nage­ment auf die Pro­ble­ma­tik auf­merk­sam und zeigt auf, wie viel Platz Ret­tungs­fahr­zeuge benötigen.

Feu­er­wehr setzt auf Aufklärung
Dazu star­tete die Feu­er­wehr am Mitt­woch, 2. August, mit einem Lösch­fahr­zeug in Rich­tung Fried­rich­stadt. Ohne Mar­tins­horn und Blau­licht wurde auf­ge­zeigt, wie viel Bewe­gungs­frei­heit die Groß­fahr­zeuge von Ret­tungs­dienst und Feu­er­wehr, die oft­mals eine Breite von zwei­ein­halb Meter haben, benö­ti­gen. Für viele Auto­fah­rer ist es noch immer eine ver­meint­li­che Baga­telle, wenn sie ihre Fahr­zeuge falsch­par­ken. Die Unwis­sen­heit – oder gar Gleich­gül­tig­keit kann aber schlimme Fol­gen haben.

Wäh­rend der Rund­fahrt wurde die Feu­er­wehr durch zwei Ein­satz­kräfte der Rol­ler­staf­fel der Ver­kehrs­über­wa­chung unter­stützt. Diese haben Falsch­par­ker umge­hend geahn­det und dort, wo es not­wen­dig war, Abschlepp­maß­nah­men vor­ge­nom­men. “Die Mit­ar­bei­ten­den der Feu­er­wehr selbst schrei­ben keine Straf­zet­tel. Hier zie­hen wir immer die Ver­kehrs­über­wa­chung hinzu. Uns geht es viel­mehr darum, dar­zu­stel­len, dass wenn auch ein Auto an einer engen Stelle viel­leicht noch durch­kommt, ein gro­ßes Feu­er­wehr­fahr­zeug dort seine Gren­zen fin­den kann”, ergänzt der stell­ver­tre­tende Feu­er­wehr­chef Cars­ten Hahn.

Situa­tion in der Landeshauptstadt
Die städ­ti­sche Ver­kehrs­über­wa­chung sprach für zuge­parkte Feu­er­wehr­be­we­gungs­zo­nen und ‑zufahr­ten alleine im ver­gan­ge­nen Jahr 2.898 Ver­war­nun­gen aus und lei­tete 1.038 Abschlepp­maß­nah­men ein. In der ers­ten Jah­res­hälfte 2023 waren es bereits 1.517 Ver­war­nun­gen und 553 Abschlepp­maß­nah­men, die durch die Ein­satz­teams des Ord­nungs­am­tes aus­ge­spro­chen wer­den mussten.

Doch vie­len Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­nern der engen Stra­ßen Düs­sel­dorfs ist oft gar nicht bewusst, dass sie Ret­tungs­wege ver­sper­ren. Falsch­par­ker igno­rie­ren dabei, dass Feu­er­wehr­fahr­zeuge grö­ßer sind als nor­male Pkw und dem­entspre­chend mehr Platz benö­ti­gen. Die Lösch­fahr­zeuge und Dreh­lei­tern haben in der Regel eine Fahr­zeug­breite von zwei­ein­halb Metern – ohne Außen­spie­gel. In der nord­rhein-west­fä­li­schen Bau­ord­nung wer­den für Feu­er­wehr­zu­fahr­ten Durch­fahrts­brei­ten von min­des­tens drei Metern beschrie­ben, die im Kur­ven­be­reich je nach Radius deut­lich grö­ßer werden.

Umgang mit Falschparkern
Wenn bei einem Not­fall die Wege für die Feu­er­wehr durch falsch par­kende Autos ver­sperrt sind, ver­su­chen die Ein­satz­kräfte zunächst, die Hin­der­nisse zu umfah­ren. Aus ver­schie­de­nen Rich­tun­gen wer­den dann die Ein­satz­wa­gen zu der gemel­de­ten Adresse gelenkt, um so bei Eng­stel­len trotz­dem den Unglücks­ort schnell zu errei­chen. Durch Umwege geht jedoch wert­volle “Ret­tungs­zeit” ver­lo­ren. Wenn das Umfah­ren der Hin­der­nis­stelle nicht mög­lich ist, wird als letzte Mög­lich­keit ver­sucht, das Fahr­zeug weg­zu­drü­cken. Damit ver­bun­dene Beschä­di­gun­gen der Autos sind keine Seltenheit.

“Das ord­nungs­wid­rige Par­ken in einer Feu­er­wehr­zu­fahrt wird nach der­zeit gül­ti­gem bun­des­ein­heit­li­chen Buß­geld­ka­ta­log mit 55 Euro geahn­det”, sagt Den­nis Grebe, Team­lei­ter der Ver­kehrs­über­wa­chung. “Sofern die Ver­ur­sa­che­rin oder der Ver­ur­sa­cher nicht ermit­telt wer­den kann, kom­men im Falle einer Abschlepp­maß­nahme noch wei­tere Kos­ten hinzu, sodass man von min­des­tens 300 Euro spre­chen kann.”

Rück­sichts­lo­ses Park­ver­hal­ten kann im schlimms­ten Fall auch recht­li­che Fol­gen nach sich zie­hen, wenn auf­grund der Behin­de­rung des Ret­tungs­ein­sat­zes Per­so­nen zu Scha­den kom­men — oder bei Beschä­di­gun­gen an den Einsatzfahrzeugen.

Opti­mie­run­gen des Verkehrsraums
In der Ver­gan­gen­heit wurde bei den gemein­sa­men Orts­ter­mi­nen unter Betei­li­gung von Feu­er­wehr sowie Ord­nungs- und Ver­kehrs­ver­wal­tung teil­weise auch Opti­mie­rungs­be­darf am Ver­kehrs­raum fest­ge­stellt. So gab es an man­chen Stel­len bei ord­nungs­ge­mäß abge­stell­ten Fahr­zeu­gen für die Ein­satz­fahr­zeuge kein Durch­kom­men oder eine Durch­fahrt nur unter erheb­li­chen Zeit­ver­lust. Durch die gute Zusam­men­ar­beit von Feu­er­wehr, Ord­nungs- und Ver­kehrs­ver­wal­tung wurde dort, wo es unum­gäng­lich war, der Park­raum in den Wohn­quar­tie­ren behut­sam neu ange­ord­net. Um einer­seits im Not­fall die Anfahrt für Ein­satz­fahr­zeuge zu gewähr­leis­ten und gleich­zei­tig die Aus­wir­kun­gen für die auf das Auto ange­wie­se­nen Anwoh­ne­rin­nen und Anwoh­ner so gering wie mög­lich zu halten.

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