Sym­bol­bild Poli­zei Düs­sel­dorf Foto: LOKALBÜRO

 

Beson­ders schmerz­haft endete die Diebs­tour eines Ein­bre­chers in der Nacht zu heute in Bilk. Er war in eine Woh­nung im Hoch­par­terre ein­ge­stie­gen und dann von der Bewoh­ne­rin über­rascht wor­den. Bei sei­ner Flucht vom Tat­ort ver­letzte er sich und konnte im Rah­men der Fahn­dung von der Poli­zei fest­ge­nom­men wer­den. Der Tat­ver­däch­tige soll dem Haft­rich­ter vor­ge­führt werden.

Gegen 0:45 Uhr ging bei der Leit­stelle der Not­ruf einer Bewoh­ne­rin eines Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses an der Moo­ren­straße ein. Die Frau war von ver­däch­ti­gen Geräu­schen aus dem Schlaf geris­sen wor­den und hatte dann einen Unbe­kann­ten in ihrer Woh­nung bemerkt. Die­ser flüch­tete sogleich aus dem Fens­ter im Hoch­par­terre. Dank einer guten Per­so­nen­be­schrei­bung konnte der Ver­däch­tige in unmit­tel­ba­rer Tat­ort­nähe von einer Strei­fen­be­sat­zung ange­hal­ten und kon­trol­liert wer­den. Der Mann schwitzte sicht­lich und hatte Pro­bleme, sich auf den Bei­nen zu hal­ten. Seine Begrün­dung, dies läge an sei­nem Alko­hol­kon­sum, über­zeugte die Beam­ten zunächst nicht. Bei sei­ner Durch­su­chung fand sich in sei­ner Unter­hose Schmuck, der ein­deu­tig dem Ein­bruch zuvor zuge­ord­net wer­den konnte. Weil eine Blut­pro­ben­ent­nahme anstand und weil der Ver­däch­tige in der Wache immer mehr Pro­bleme hatte, sich auf den Bei­nen zu hal­ten, wurde ein Ret­tungs­wa­gen geru­fen, der ihn dann in eine Kli­nik brachte. Aus dem Kran­ken­haus ging einige Zeit spä­ter die Dia­gnose bei der Poli­zei ein, dass bei dem Fest­ge­nom­me­nen beide Fuß­ge­lenke gebro­chen sind. Offen­bar hatte er bei der Tat­aus­füh­rung meh­rere Gar­ten­mö­bel der­art auf­ein­an­der­ge­sta­pelt, dass er durch das Fens­ter in circa vier Metern Höhe ein­stei­gen konnte. Bei sei­ner has­ti­gen Flucht zurück durch den Ein­stieg muss es dann zu den Ver­let­zun­gen gekom­men sein.

Bei dem Fest­ge­nom­me­nen han­delt es sich um einen 32-Jäh­ri­gen mit deut­scher und marok­ka­ni­scher Staats­an­ge­hö­rig­keit. Der Mann ohne fes­ten Wohn­sitz wird der­zeit im Kran­ken­haus ver­sorgt und soll dann einem Haft­rich­ter vor­ge­führt werden.