Sym­bol­bild Bun­des­po­li­zei im Ein­satz am Haupt­bahn­hof Foto: LOKALBÜRO

 

Beamte der Bun­des­po­li­zei nah­men am Sams­tag­abend (23. Sep­tem­ber), um 22.00 Uhr einen Mann (43) im Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof fest. Bei der Per­so­na­li­en­über­prü­fung wurde bekannt, dass ihn die Staats­an­walt­schaft Kre­feld per Haft­be­fehl suche. Bun­des­po­li­zis­ten ver­brach­ten ihn in die nächste Justizvollzugsanstalt.

Am Hin­ter­aus­gang des Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­ho­fes kon­trol­lier­ten ein­ge­setzte Beamte der Bun­des­po­li­zei den 43-jäh­ri­gen Deut­schen. Bei der Per­so­na­li­en­über­prü­fung konnte fest­ge­stellt wer­den, dass ihn die Staats­an­walt­schaft Kre­feld per Haft­be­fehl aus­schrieb. Auf­grund des vor­sätz­li­chen Fah­rens ohne Fahr­erlaub­nis mit fahr­läs­si­ger Kör­per­ver­let­zung wurde er zu einer Geld­strafe von rund 2600 Euro oder einer Ersatz­frei­heits­strafe von 109 Tagen verurteilt.

Da der 43-Jäh­rige die Geld­strafe nicht beglei­chen konnte, wurde er in die nächste Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt übergeben.