Pro-paläs­ti­nen­si­sche Demons­tra­tion in Düs­sel­dorf Foto: LOKALBÜRO

 

Am kom­men­den Sams­tag steht Düs­sel­dorf im Zei­chen einer pro­pa­läs­ti­nen­si­schen Demons­tra­tion, die jedoch bereits im Vor­feld für Kon­tro­ver­sen sorgt. Der Anmel­der der Ver­an­stal­tung ruft zur Teil­nahme auf, doch ein Streit um Auf­la­gen der Poli­zei beschäf­tigt nun das Ver­wal­tungs­ge­richt Düsseldorf.

Die Demons­tra­tion soll um 13.30 Uhr auf der Fried­rich-Ebert-Straße begin­nen, mit geplan­ter Route durch die Innen­stadt. Aller­dings wur­den vom Poli­zei­prä­si­dium Auf­la­gen erteilt, die auf hef­ti­gen Wider­stand des Anmel­ders sto­ßen. Ins­be­son­dere wurde die Parole “israe­li­sche Ver­bre­chen gegen den Gaza­strei­fen” sowie die Skan­die­rung der Begriffe “Geno­zid” und “Völ­ker­mord” untersagt.

Die Ange­le­gen­heit hat nun den Weg vor das Ver­wal­tungs­ge­richt gefun­den wie die Rhei­ni­sche Post berich­tet. Der Anmel­der, ver­tre­ten durch sei­nen Anwalt, argu­men­tiert, dass es sich bei die­sen Äuße­run­gen um von der Mei­nungs­frei­heit gedeckte Mei­nungs­äu­ße­run­gen handle und keine Straf­ta­ten dar­stell­ten. Die Poli­zei hin­ge­gen beruft sich auf die poten­zi­elle Gefähr­dung der öffent­li­chen Sicher­heit und Ordnung.

Die Debatte um Mei­nungs­frei­heit und Ver­samm­lungs­recht ist nicht neu, aber in die­sem Fall spitzt sie sich zu. Der Anmel­der und seine Unter­stüt­zer beto­nen das Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung, wäh­rend die Poli­zei die Sicher­heit der Bevöl­ke­rung in den Vor­der­grund stellt.