Am kommenden Samstag steht Düsseldorf im Zeichen einer propalästinensischen Demonstration, die jedoch bereits im Vorfeld für Kontroversen sorgt. Der Anmelder der Veranstaltung ruft zur Teilnahme auf, doch ein Streit um Auflagen der Polizei beschäftigt nun das Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Die Demonstration soll um 13.30 Uhr auf der Friedrich-Ebert-Straße beginnen, mit geplanter Route durch die Innenstadt. Allerdings wurden vom Polizeipräsidium Auflagen erteilt, die auf heftigen Widerstand des Anmelders stoßen. Insbesondere wurde die Parole “israelische Verbrechen gegen den Gazastreifen” sowie die Skandierung der Begriffe “Genozid” und “Völkermord” untersagt.
Die Angelegenheit hat nun den Weg vor das Verwaltungsgericht gefunden wie die Rheinische Post berichtet. Der Anmelder, vertreten durch seinen Anwalt, argumentiert, dass es sich bei diesen Äußerungen um von der Meinungsfreiheit gedeckte Meinungsäußerungen handle und keine Straftaten darstellten. Die Polizei hingegen beruft sich auf die potenzielle Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Die Debatte um Meinungsfreiheit und Versammlungsrecht ist nicht neu, aber in diesem Fall spitzt sie sich zu. Der Anmelder und seine Unterstützer betonen das Recht auf freie Meinungsäußerung, während die Polizei die Sicherheit der Bevölkerung in den Vordergrund stellt.