Der Anmelder der Pro-Palästina-Demonstrationen am kommenden Samstag in Düsseldorf hat vor dem Verwaltungsgericht einen juristischen Erfolg erzielt. Die Entscheidung des Gerichts wurde am späten Nachmittag bekanntgegeben.
Heute am Freitag beschäftigte eine Demonstration für Palästina das Verwaltungsgericht. Der Anmelder der Veranstaltung wehrte sich entschieden gegen Auflagen des Polizeipräsidiums, die das Rufen bestimmter Parolen, darunter “israelische Verbrechen gegen den Gazastreifen”, “Genozid” und “Völkermord”, untersagten.
Das Verwaltungsgericht gab dem Einspruch des Anmelders statt und begründete dies damit, dass eine plausible Prognose möglicher Verstöße fehlte. Die Polizei hatte sich lediglich allgemein auf Vorkommen bei bundesweiten Demonstrationen bezogen, was für das Gericht nicht als ausreichend erachtet wurde. Zudem könnte laut Gericht die Untersagung bestimmter Parolen und Sprüche zumindest teilweise gegen die Meinungsfreiheit verstoßen.
Der Rechtsanwalt des Veranstalters der Samstagsdemonstration betonte, dass es sich bei den untersagten Parolen und Begriffen nicht um strafrechtlich relevante Handlungen, sondern um Ausdrucksweisen handle, die durch das Recht auf Meinungsfreiheit geschützt seien. Die Polizei führte Sicherheitsbedenken an, jedoch schien ihre Argumentation nicht ausreichend konkret zu sein.