Cha­nel auf der KÖ Foto: LOKALBÜRO

 

In den frü­hen Mor­gen­stun­den des heu­ti­gen Mitt­wochs ereig­nete sich ein spek­ta­ku­lä­rer Ein­bruch in ein renom­mier­tes Mode­ge­schäft Cha­nel auf der Königs­al­lee. Bis­lang unbe­kannte Täter nutz­ten dabei einen Pkw, um die Schau­fens­ter­scheibe zu durch­bre­chen und erbeu­te­ten Schmuck sowie Taschen von beträcht­li­chem Wert. Die Poli­zei Düs­sel­dorf hat die Fahn­dung nach den Tätern eingeleitet.

Gegen 00:15 Uhr wie­der­hol­ten die Ein­bre­cher mehr­mals rück­wärts­fah­rend ihre Atta­cken auf die Schau­fens­ter­scheibe der Cha­nel-Bou­tique. Letzt­end­lich gelang es ihnen, durch einen ent­stan­de­nen Spalt in das Laden­lo­kal ein­zu­drin­gen. Inner­halb weni­ger Minu­ten plün­der­ten sie das Geschäft und ent­ka­men anschlie­ßend in einem wei­ßen Pkw, der ent­ge­gen­ge­setzt über die Königs­al­lee in Rich­tung Stein­straße floh. Der Wert der gestoh­le­nen Cha­nel-Arti­kel wird auf einen nied­ri­gen sechs­stel­li­gen Betrag geschätzt.

Cha­nel gab bekannt, dass die Bou­tique auf­grund des Ein­bruchs vor­über­ge­hend geschlos­sen bleibt. Kun­den wer­den gebe­ten, auf die offi­zi­el­len Kanäle der Marke zu ach­ten, um Infor­ma­tio­nen über die Wie­der­eröff­nung und mög­li­che Aus­wir­kun­gen auf geplante Ver­an­stal­tun­gen zu erhalten.

Die bei­den Täter wer­den wie folgt beschrie­ben: Der erste Täter ist etwa 1,80 Meter groß, hat einen hel­len Teint und eine nor­male Sta­tur. Bei der Tat trug er eine graue Gol­fer­mütze, einen grauen Pull­over, eine schwarze Weste sowie eine blaue Jeans. Schwarze Schuhe und weiße Hand­schuhe ver­voll­stän­di­gen seine Beklei­dung. Der zweite Täter wird auf ein Alter zwi­schen 30 und 40 Jah­ren geschätzt und trug schwarze Schuhe, dun­kel­blaue Jeans und ein dunk­les Oberteil.

Die Poli­zei bit­tet Zeu­gen, die Infor­ma­tio­nen zum flüch­ti­gen Fahr­zeug oder den Tätern haben, sich umge­hend beim Kri­mi­nal­kom­mis­sa­riat 14 unter der Ruf­num­mer 0211 870 0 zu mel­den. Die Ermitt­lun­gen dau­ern an, und jede Hilfe aus der Bevöl­ke­rung ist von gro­ßer Bedeu­tung. Infor­ma­tio­nen kön­nen auch anonym an die Poli­zei wei­ter­ge­ge­ben werden.