Kof­fer­raum­in­halt Foto: POLIZEI

 

Nach einer Ver­kehrs­kon­trolle eines Audi TT auf­grund der deut­li­chen Frist­über­schrei­tung des “TÜV-Ter­mins”, musste der 44-jäh­rige Fahr­zeug­füh­rer die­sen auf­grund wei­te­rer diver­ser Ver­stöße ste­hen las­sen und zu Fuß nach Hause gehen.

Ein auf­merk­sa­mer Poli­zei­be­am­ter bemerkte ges­tern Abend bei sei­ner Strei­fen­fahrt auf dem Höher­weg einen Audi TT, des­sen Frist zur Vor­füh­rung der Haupt-/ und Abgas­un­ter­su­chung seit August 2023 über­schrit­ten war. Dies stellte sich nach wei­te­ren Über­prü­fun­gen des Poli­zis­ten nicht als ein­zi­ger Ver­stoß dar, den der Hage­ner began­gen hatte.

Der Fah­rer hatte keine gül­tige Fahr­erlaub­nis, diese wurde ihm ent­zo­gen. Wei­ter­hin bestand für den Zwei­sit­zer keine Zulas­sung, die Kenn­zei­chen waren mit fal­schen Stadt­sie­geln ver­se­hen. Außer­dem war der Roads­ter zur Ein­zie­hung aus­ge­schrie­ben. Im Kof­fer­raum fand der Beamte einen Base­ball­schlä­ger und ein Tier­ab­wehr­spray. Plau­si­ble Erklä­run­gen hierzu konnte der hin­rei­chend poli­zei­be­kannte Fah­rer nicht lie­fern. Base­ball spiele er nach eige­ner Aus­sage jeden­falls nicht.

Im Ergeb­nis wurde der Füh­rer­schein des Fah­rers und der Audi samt Kenn­zei­chen sicher­ge­stellt sowie ent­spre­chende Straf­an­zei­gen gefer­tigt. Der Hage­ner musste sei­nen Heim­weg zu Fuß antreten.

 

Still­ge­leg­tes Fahr­zeug Foto: POLIZEI