Ergebnis der Baumkontrollen: Fällungen kranker Bäume sind nötig, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten
Die Stadt muss 158 Bäume fällen. Diese Entnahmen sind im Ergebnis der städtischen Baumkontrollen nötig, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und beginnen in den kommenden Tagen. Vorab werden die Bäume auf besetzte Bruthöhlen und Nester untersucht.
Unter den 158 Bäumen sind 60 Straßenbäume und 98 in Grünanlagen. 54 Bäume sind bereits abgestorben, weitere 38 absterbend. Betroffen sind unter anderem:
• Hofgarten, ein Baum
• Peckhausweg, ein Baum
• Luisenstraße, fünf Bäume
• Bürgerpark Bilk, ein Baum
• Schlosspark Garath, ein Baum
• Carl-Maria-Splett-Straße, ein Baum
• Frankfurter Straße, fünf Bäume
• Stettiner Straße, ein Baum
• Grünweg Eller (zwischen Schloss Eller und Werstener Deckel), 19 Bäume
• Columbusplatz, ein Baum
• Flinger Broich, ein Baum
• Hoffeldstraße, zwei Bäume
• Berty-Albrecht-Park, zwölf Bäume
• Friedhof Hassels, zwei Bäume
• Stadtautobahn B7, 17 Bäume
• Tannenhofweg, zwei Bäume
Die Fällungen am Grünweg Eller befinden sich im Grünstreifen zur A46. Unter den betroffenen Bäumen sind Ahornbäume, die abgestorben oder vom sogenannten Rußrindenpilz befallen sind. Im Berty-Albrecht-Park haben Zugversuche ergeben, dass zwölf Pappeln nicht mehr standsicher sind. An der Stadtautobahn B7 zeigt sich ein ähnliches Bild. Vorwiegend werden hier Ahornbäume und vereinzelt Kirschen und Eschen gefällt. Im dichten Bestand werden auch überwachsene (abgestorbene) Jungbäume entnommen.
Die Stadt kennzeichnet die betroffenen Bäume für Anwohnende und Passanten mit Informationsbanderolen. Darüber hinaus sind die Baumfällungen im Vorfeld in der städtischen Kartenanwendung “Düsseldorf Maps” in der Themenkategorie “Baumbestand” eingetragen.
Ziel der Verwaltung ist es, möglichst viele der Standorte erneut zu bepflanzen. Für die Nachpflanzung der Straßenbäume veranlasst die Stadt sogenannte Umlaufverfahren. Dabei prüfen unter anderem die Netzgesellschaft, der Stadtentwässerungsbetrieb und die Telekom die nahegelegenen Leitungstrassen und ihren Abstand zum Baumstandort. Ebenso sind notwendige Abstände zu den Verkehrsanlagen sowie brandschutztechnische Belange zu beachten.