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Ein­spruch gegen das Wäh­ler­ver­zeich­nis nur noch bis Frei­tag, 24. Mai

Für die Euro­pa­wahl am 9. Juni 2024 ist der Ver­sand der Wahl­be­nach­rich­ti­gun­gen abge­schlos­sen. Wahl­be­rech­tigte, die bis­lang keine Wahl­be­nach­rich­ti­gung erhal­ten haben, wer­den gebe­ten, umge­hend Kon­takt mit dem Amt für Sta­tis­tik und Wah­len unter der Ruf­num­mer 0211–8993368 aufzunehmen.

Frist zur Ein­sicht­nahme und Ein­spruch gegen die Rich­tig­keit des Wäh­ler­ver­zeich­nis­ses bis Frei­tag, 24. Mai 2024
Für die Ein­sicht­nahme in das Wäh­ler­ver­zeich­nis und für einen even­tu­el­len Ein­spruch gegen die Rich­tig­keit des Wäh­ler­ver­zeich­nis­ses läuft am Frei­tag, 24. Mai 2024, die Frist ab.

Das Wäh­ler­ver­zeich­nis zur Wahl zum Euro­päi­schen Par­la­ment für die Wahl­be­zirke der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf wird in der Zeit von Diens­tag, 21. Mai 2024, bis Frei­tag, 24. Mai 2024, im Amt für Sta­tis­tik und Wah­len, Mecum­straße 10, 40223 Düs­sel­dorf, Erd­ge­schoss (bar­rie­re­frei erreich­bar), wäh­rend der all­ge­mei­nen Öff­nungs­zei­ten für Wahl­be­rech­tigte zur Ein­sicht­nahme bereitgehalten.

Wahl­be­rech­tigte kön­nen die Rich­tig­keit oder Voll­stän­dig­keit der zu ihrer Per­son im Wäh­ler­ver­zeich­nis ein­ge­tra­ge­nen Daten über­prü­fen. Sofern Wahl­be­rech­tigte die Rich­tig­keit oder Voll­stän­dig­keit der Daten von ande­ren im Wäh­ler­ver­zeich­nis ein­ge­tra­ge­nen Per­so­nen über­prü­fen wol­len, haben sie Tat­sa­chen glaub­haft zu machen, aus denen sich eine Unrich­tig­keit oder Unvoll­stän­dig­keit des Wäh­ler­ver­zeich­nis­ses erge­ben kann. Das Recht auf Über­prü­fung besteht nicht hin­sicht­lich der Daten von Wahl­be­rech­tig­ten, für die im Mel­de­re­gis­ter ein Sperr­ver­merk gemäß § 51 Absatz 1 des Bun­des­mel­de­ge­set­zes ein­ge­tra­gen ist.

Der Ein­spruch kann schrift­lich oder durch Erklä­rung zur Nie­der­schrift im Amt für Sta­tis­tik und Wah­len, Mecum­straße 10, Raum 0.10, erfol­gen. Öff­nungs­zei­ten: Mon­tag bis Mitt­woch: 8 bis 16 Uhr, Don­ners­tag: 8 bis 18 Uhr, Frei­tag: 8 bis 14 Uhr.

Brief­wahl
Ange­sichts der wach­sen­den Beliebt­heit erwar­tet die Stadt bei der kom­men­den Euro­pa­wahl eine Zunahme der Brief­wahl. Bei der letz­ten Euro­pa­wahl im Jahr 2019 wur­den rund 30 Pro­zent aller abge­ge­be­nen Stim­men per Brief­wahl abgegeben.

Wer am Wahl­sonn­tag ver­hin­dert ist, kann per Brief­wahl an der Wahl teil­neh­men oder die Mög­lich­keit der Direkt­wahl im Amt für Sta­tis­tik und Wah­len in Anspruch neh­men. Die Bean­tra­gung der Brief­wahl kann auf dem Post­weg, elek­tro­nisch oder über www.duesseldorf.de/briefwahlantragerfol­gen. Eine tele­fo­ni­sche Bean­tra­gung ist nicht mög­lich. Die Brief­wahl­un­ter­la­gen soll­ten so recht­zei­tig bean­tragt und ver­sen­det wer­den, dass der rote Wahl­brief­um­schlag spä­tes­tens am Wahl­sonn­tag (9. Juni) um 18 Uhr im Amt für Sta­tis­tik und Wah­len ein­ge­gan­gen ist. Spä­ter ein­ge­hende Wahl­briefe kön­nen bei der Wahl nicht berück­sich­tigt werden.

Direkt­wahl
Die Direkt­wahl ist mög­lich im Amt für Sta­tis­tik und Wah­len, Mecum­straße 10, in Düs­sel­dorf-Bilk zu die­sen Zeiten:

Mon­tags bis mitt­wochs: 8 bis 16 Uhr
Don­ners­tags: 8 bis 18 Uhr
Frei­tags: 8 bis 14 Uhr (Frei­tag, den 7. Juni 2024, bis 18 Uhr)

Not­wen­dig ist ein gül­ti­ger Licht­bild­aus­weis. Die Wahl­be­nach­rich­ti­gung sollte eben­falls mit­ge­bracht werden.

Wahl­helfer
Für die Durch­füh­rung der Wahl sind am Wahl­tag ins­ge­samt circa 3.500 Hel­fer im Ein­satz. Wer sich selbst für einen Ein­satz als Wahl­hel­fe­rin oder Wahl­hel­fer inter­es­siert, fin­det unter www.duesseldorf.de/wahlhelfende alle wei­te­ren Infor­ma­tio­nen zur Anmel­dung. Für die ehren­amt­lich Täti­gen ste­hen unter https://wahlhelfer.duesseldorf.de/ hilf­rei­che Infor­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung, dar­un­ter ein Schu­lungs­film, FAQs und ein Wahl-ABC. Wei­tere Ein­zel­hei­ten rund um die Euro­pa­wahl gibt es unter https://www.duesseldorf.de/statistik-und-wahlen/wahlen/europawahlen.

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