V.l.: OB Dr. Ste­phan Kel­ler, Stadt­di­rek­tor Burk­hard Hintzsche, Daniela Schmitt, Lei­te­rin Kin­der­schutz­dienst, Ste­phan Glare­min, Lei­ter Amt für Sozia­les und Jugend, und Renate Schä­fer-Sikora, stellv. Amtsleiterin,©Landeshauptstadt Düsseldorf/Wilfried Meyer

 

Kin­der­schutz­dienst ist rund um die Uhr erreichbar

Die Fach­kräfte des Kin­der­schutz­diens­tes der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf ste­hen rund um die Uhr zur Ver­fü­gung, um Hin­weise auf eine Kin­des­wohl­ge­fähr­dung zu prü­fen und bei Bedarf den Schutz von Kin­dern sicher­zu­stel­len. Am Diens­tag, 2. Juli, stell­ten Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler, Stadt­di­rek­tor Burk­hard Hintzsche, Ste­phan Glare­min, Lei­ter des Amtes für Sozia­les und Jugend, Renate Schä­fer-Sikora, stell­ver­tre­tende Lei­te­rin des Amtes für Sozia­les und Jugend, sowie Daniela Schmitt, Lei­te­rin des Kin­der­schutz­diens­tes, die Arbeit des Ein­satz­teams vor.

Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler: “Der 24/7‑Kinderschutzdienst ist ein unver­zicht­ba­rer Bau­stein für den Schutz von Kin­dern und Jugend­li­chen in Düs­sel­dorf. Mit unse­rem Team von aus­ge­bil­de­ten und erfah­re­nen Sozi­al­päd­ago­gin­nen und ‑päd­ago­gen sowie Sozi­al­ar­bei­te­rin­nen und ‑arbei­tern kön­nen wir Hil­fe­su­chen­den rund um die Uhr mit pro­fes­sio­nel­ler Unter­stüt­zung zur Seite stehen.”

Bezie­hungs­strei­te­reien zulas­ten des Kin­des, über­grif­fi­ges Ver­hal­ten, ver­bale und phy­si­sche Gewalt — die Ein­satz­gründe sind viel­fäl­tig und nicht sel­ten schwer­wie­gend. Bei den vom Kin­der­schutz­dienst im Ein­satz getrof­fe­nen Ent­schei­dun­gen steht das Kin­des­wohl immer an ers­ter Stelle. Die Schwer­punkte des Teams lie­gen auf durch­ge­hen­der Erreich­bar­keit, sofor­ti­ger Hand­lung im Ernst­fall sowie der Kin­der­schutz-Bera­tung von Betrof­fe­nen und Insti­tu­tio­nen — auch anonym.

Die päd­ago­gi­schen Fach­kräfte arbei­ten immer in einem Vier‑, bezie­hungs­weise Sechs-Augen-Prin­zip. Im Rah­men der 24/7‑Bereitschaft sind stets wech­selnde Drei­er­teams im Ein­satz: Eine Fach­kraft über­nimmt dabei die tele­fo­ni­sche Koor­di­na­tion, bei Bedarf ver­schaf­fen sich zwei wei­tere Kräfte einen direk­ten Ein­druck vor Ort.

Stadt­di­rek­tor Burk­hard Hintzsche: “In einer poten­zi­el­len Gefah­ren­si­tua­tion die rich­tige Ent­schei­dung zu tref­fen ist eine große Ver­ant­wor­tung. Die Arbeit des Kin­der­schutz­diens­tes ist ein hoch kom­ple­xes Feld, in dem unter gro­ßem Hand­lungs­druck fach­li­che Ent­schei­dun­gen im Sinne eines gefähr­de­ten Kin­des getrof­fen wer­den. Der Kin­der­schutz­dienst leis­tet hier einen wich­ti­gen Bei­trag zum Kin­des­wohl in Düsseldorf.”

Bei der fach­li­chen Ein­schät­zung der Situa­tion eines mög­li­cher­weise von Gewalt betrof­fe­nen Kin­des und des­sen Fami­lie wird im ers­ten Schritt immer ver­sucht, das Fami­li­en­sys­tem zu erhal­ten. Die Her­aus­nahme des Kin­des aus der Fami­lie ist immer das letzte Mittel.

Neben der Klä­rung von mög­li­chen Kri­sen umfasst das Tätig­keits­feld auch das Erstel­len und die Doku­men­ta­tion von Schutz­kon­zep­ten bei Gefähr­dungs­ein­schät­zung, die Ein­lei­tung von Sofort­maß­nah­men sowie die Orga­ni­sa­tion, Ein­lei­tung und Doku­men­ta­tion von Erst­hil­fen. Dar­über hin­aus kommt es auch zur Betei­li­gung an fami­li­en­ge­richt­li­chen Verfahren.

Kin­der­schutz­mel­dun­gen gehen von Schu­len, Kitas, sozia­len Ein­rich­tun­gen, der Poli­zei, Nach­ba­rin­nen und Nach­barn, Ver­wand­ten, Eltern oder Kin­dern ein. Von August 2022 bis März 2024 wur­den rund 1.320 Mel­dun­gen vom Kin­der­schutz­dienst bear­bei­tet. Aber nicht jede Mel­dung stellt sich als tat­säch­li­che und akute Gefähr­dung her­aus: In etwa der Hälfte der Fälle bestä­tigt sich die Bedro­hung nicht. In rund zehn bis 15 Pro­zent wird keine Gefähr­dung, aber ein Hil­fe­be­darf fest­ge­stellt. In wei­te­ren etwa zehn bis 15 Pro­zent der Fälle wird eine Gefähr­dung fest­ge­stellt, die durch die Ein­lei­tung von Schutz­maß­nah­men abge­wen­det wer­den kann. In den übri­gen zehn Pro­zent der Fälle kann die Gefähr­dung des Kin­des aller­dings nur durch eine vor­über­ge­hende Unter­brin­gung an einem siche­ren Ort aus­ge­schlos­sen werden.

Die Arbeit des Kin­der­schutz­diens­tes erfor­dert einen engen Aus­tausch mit inner- und außer­städ­ti­schen Part­ne­rin­nen und Part­nern wie dem Bezirks­so­zi­al­dienst, der Poli­zei, den Kran­ken­häu­sern und dem Fami­li­en­ge­richt. Die Zusam­men­ar­beit wird im Rah­men einer gemein­sa­men Auf­takt­ver­an­stal­tung am Mitt­woch, 3. Juli, aufgenommen.

Der Kin­der­schutz­diens­tes ist unter 0211–8992400 sowie kinderschutzdienst@duesseldorf.de erreich­bar. Wei­tere Infor­ma­tio­nen zum Kin­der­schutz in Düs­sel­dorf sind unter https://www.duesseldorf.de/jugendamt/kinder-schuetzen/not zu finden.

Hin­ter­grund
Das Sach­ge­biet Kin­der­schutz­dienst im Amt für Sozia­les und Jugend wurde im August 2022 neu gegrün­det. Im ver­gan­ge­nen Dezem­ber wur­den die Erreich­bar­kei­ten auf 8 bis 20 Uhr aus­ge­wei­tet, seit April ist das 19-köp­fige Team rund um die Uhr im Ein­satz. Mit einer Dau­er­aus­schrei­bung wird fort­lau­fend wei­tere Unter­stüt­zung gesucht.

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