Ende Juli führt die Rhein­bahn in Bilk im Bereich der Aache­ner Straße zwi­schen Süd­ring und Zon­ser Straße Gleis­bau­ar­bei­ten durch. Die­sen Zeit­raum nutzt die Lan­des­haupt­stadt, um mit meh­re­ren Boh­run­gen nach der Quelle älte­rer Boden­ver­un­rei­ni­gun­gen zu suchen.

Die Boh­run­gen für die Boden­er­kun­dun­gen lie­gen im Bereich der Stra­ßen­bahn­schie­nen der Linien U71 und U83, die wegen der Gleis­bau­ar­bei­ten außer Betrieb sein wer­den. Zudem muss wegen der Boden­son­die­rung auch die Aache­ner Straße zwi­schen Karo­lin­ger- und Suit­ber­tus­straße in der Zeit von Sams­tag, 27. Juli, 7 Uhr, bis Mon­tag, 29. Juli, 20 Uhr, gesperrt werden.

Stadtübersicht Grundwasserverunreinigungen Grafik: Stadt Düsseldorf

Die Erkun­dungs­ar­bei­ten die­nen dazu, die Quelle einer Boden- und Grund­was­ser­ver­un­rei­ni­gung mit Chlo­rier­ten Koh­len­was­ser­stof­fen (CKW) aus­fin­dig zu machen. Sie wurde bereits vor Jahr­zehn­ten ver­ur­sacht und stellt keine Gesund­heits­ge­fähr­dung der Anwoh­ne­rin­nen und Anwoh­ner dar, ist aber für das Grund­was­ser von Belang. Nach bis­he­ri­gen Unter­su­chun­gen wird die Quelle im öffent­li­chen Stra­ßen­raum ver­mu­tet, wei­tere Ein­gren­zun­gen waren bis­lang auf­grund der ver­kehr­li­chen Situa­tion jedoch nicht möglich.

Für den Rad- und Auto­ver­kehr wer­den Umlei­tungs­stre­cken aus­ge­schil­dert. Für die Rhein­bahn­li­nien U71 und U83 sind in der Zeit von Frei­tag, 26. Juli, 21 Uhr, bis Diens­tag, 30. Juli, 4 Uhr, Busse als Schie­nen­er­satz­ver­kehr im Einsatz.

Die Hal­te­stelle Suit­ber­tus­straße stadt­aus­wärts, Rich­tung Süd­ring bleibt erhal­ten. Die Hal­te­stelle Suit­ber­tus­straße stadt­ein­wärts, Rich­tung Bil­ker Bahn­hof wird an die Hal­te­stelle Karo­lin­ger­straße auf der Mero­win­ger­straße 36 verlegt.

Die Rhein­bahn ver­öf­fent­licht Infor­ma­tio­nen zu ihren Bau­maß­nah­men auf https://www.rheinbahn.de/fahren/verbindungen/baustellen.

Die Anwoh­ne­rin­nen und Anwoh­ner wer­den zusätz­lich durch Post­wurf­sen­dun­gen infor­miert. Die Lan­des­haupt­stadt bit­tet um Ver­ständ­nis für mög­li­che Beein­träch­ti­gun­gen durch Lärm sowie der ver­kehr­li­chen Maß­nah­men wäh­rend der not­wen­di­gen Arbeiten.

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