3D-Visua­li­sie­rung des städ­te­bau­li­chen Konzeptes,©Landeshauptstadt Düsseldorf/Stadtplanungsamt

 

Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung am Mitt­woch, 11. Sep­tem­ber, in der Grund­schule KGS Flo­ren­sstraße mit Vor­stel­lung der Pla­nung jeweils um 18 Uhr, 19 Uhr und um 20 Uhr/Beginn der Ver­öf­fent­li­chung im Inter­net und der öffent­li­chen Aus­le­gung am Mon­tag, 2. September

Das Pla­nungs­amt der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf lädt alle inter­es­sier­ten Bür­ge­rin­nen und Bür­gern ein zu einer öffent­li­chen Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung zum Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren “West­lich Hin­ter der Böck” am Mitt­woch, 11. Sep­tem­ber 2024.

Ziel die­ser Öffent­lich­keits­ver­an­stal­tung ist es, zusam­men zu kom­men und zu dis­ku­tie­ren, um in Gesprä­chen ein gemein­sa­mes Ver­ständ­nis für die vor­lie­gende Pla­nung zu bekom­men. Die von der Stadt erstellte 3D-Visua­li­sie­rung soll dabei einen Ein­druck von der mög­li­chen städ­te­bau­li­chen Ent­wick­lung ver­mit­teln. Es wer­den ins­be­son­dere die Pla­nungs­in­halte dis­ku­tiert, die den von der Ham­mer Bür­ger­schaft gefor­der­ten dörf­li­chen Cha­rak­ter pla­nungs­recht­lich sichert, also die Fest­set­zung von Ein­zel- und Dop­pel­häu­sern, die Begren­zung der Wohn­ein­hei­ten, Voll­ge­schosse, Trauf- und First­hö­hen und die Vor­gabe des Sat­tel­dachs. Dar­über hin­aus soll unter ande­rem auch dis­ku­tiert wer­den, wie sich die Pla­nung den Her­aus­for­de­run­gen einer kli­ma­ge­rech­ten Stadt­ent­wick­lung stellt, indem Fest­set­zun­gen von Grün­flä­chen zur Ver­si­cke­rung von Nie­der­schlags­was­ser, die Fest­set­zung einer auf­ge­lo­cker­ten Bebau­ung und das erar­bei­tete Begrü­nungs­kon­zept die Ent­ste­hung eines kli­ma­ge­rech­ten Wohn­quar­tiers unterstützen.

Auf­grund des zu erwar­ten­den hohen Besu­cher­inter­es­ses und der begrenz­ten räum­li­chen Kapa­zi­tä­ten in der Mensa wird die Pla­nung jeweils um 18 Uhr, 19 Uhr und 20 Uhr vor­ge­stellt. Ist also gege­be­nen­falls um 18 Uhr aus Kapa­zi­täts­grün­den ein Ein­lass nicht mehr mög­lich, besteht die Mög­lich­keit die Pla­nung um 19 Uhr oder 20 Uhr vor­ge­stellt zu bekom­men. Nach den Vor­trä­gen besteht die Gele­gen­heit, die Pla­nung im Detail mit Mit­ar­bei­ten­den der Stadt­ver­wal­tung an Stell­wän­den zu erörtern.

“Das nun nach einem lan­gen Pla­nungs­pro­zess ver­än­derte Bebau­ungs­kon­zept für eine redu­zierte Bebau­ung im Block­in­nen­be­reich stellt mit den geplan­ten Wohn­hö­fen eine Wei­ter­ent­wick­lung des dörf­li­chen Cha­rak­ters von Hamm dar und schafft neben Auf­ent­halts­qua­li­tä­ten und Ver­knüp­fun­gen im Stadt­teil auch Wohn­raum für die Men­schen in Düs­sel­dorf”, erklärt Cor­ne­lia Zuschke, Bei­geord­nete für Pla­nen, Bauen, Woh­nen und Grund­stücks­we­sen der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf und wei­ter: “Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sind herz­lich dazu ein­ge­la­den, ihre Anre­gun­gen zum Bebau­ungs­plan abzu­ge­ben und sich damit aktiv in das wei­tere Plan­ver­fah­ren einzubringen.”

Die Plan­un­ter­la­gen sind zudem im Inter­net unter https://ssl.o‑sp.de/duesseldorf/plan/beteiligung.php von Mon­tag, 2. Sep­tem­ber, bis Frei­tag, 4. Okto­ber 2024, ver­öf­fent­licht und lie­gen ergän­zend im Stadt­pla­nungs­amt, Brinck­mann­straße 5, 4. Etage, Raum 4061, wäh­rend der Geschäfts­zei­ten aus.

Das seit 2012 lau­fende Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren hat nach Durch­füh­rung viel­fäl­ti­ger Betei­li­gun­gen, Gesprächs­for­ma­ten und sich dar­aus erge­ben­den Anpas­sun­gen der pla­ne­ri­schen Ziel­set­zun­gen nun­mehr einen Pla­nungs­stand erreicht, der die Ver­öf­fent­li­chung im Inter­net und die Aus­le­gung nach § 3 (2) Bau­ge­setz­buch erlaubt. Auf Grund des hohen Infor­ma­ti­ons­be­dar­fes wird, ergän­zend zur for­ma­len Ver­öf­fent­li­chung und Aus­le­gung, auch eine zusätz­li­che Öffent­lich­keits­ver­an­stal­tung in Hamm durchgeführt.

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