Beschlag­nahm­tes Falsch­geld Foto: POLIZEI

 

Ein Mann (53) ver­suchte am Sonn­tag­mit­tag (01. Sep­tem­ber) in einer Bank im Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof zehn gefälschte Hun­dert-Dol­lar-Scheine ein­zu­zah­len. Beamte der Bun­des­po­li­zei beschlag­nahm­ten die gefälsch­ten Bank­no­ten. Nach Zah­lung einer Sicher­heits­leis­tung wurde der Mann auf freiem Fuß belassen.

Ein Mit­ar­bei­ter der Bank nahm das Falsch­geld, für die gewünschte Ein­zah­lung des 53-jäh­ri­gen tür­ki­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen, ent­ge­gen. Dabei fiel ihm auf, dass die Dol­lar­scheine unecht wirk­ten. Er zog die Bun­des­po­li­zei hinzu. Die Beam­ten stell­ten eben­falls sichere Fäl­schungs­merk­male fest und beschlag­nahm­ten die zehn Scheine. Der Mann beglei­tete die Beam­ten auf die Dienst­stelle. Bei einer Durch­su­chung wur­den wei­tere 22 Hun­dert-Dol­lar-Bank­no­ten auf­ge­fun­den. Bis­lang ist noch nicht bekannt, wie der 53-Jäh­rige an das Falsch­geld gelangte. Der Tat­ver­däch­tige gab an, dass ihm von der Fäl­schung der Scheine nichts bekannt sei.

Die Beam­ten der Bun­des­po­li­zei lei­te­ten ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen des Inver­kehr­brin­gens von Falsch­geld ein. Ein Rich­ter ord­nete die Ein­zie­hung einer Sicher­heits­leis­tung von 400 Euro an. Da der Mann kei­nen Wohn­sitz im Bun­des­ge­biet besitzt, wer­den mit dem Betrag die Ver­fah­rens­kos­ten gesi­chert. Der Tat­ver­däch­tige wurde nach Zah­lung der Sicher­heits­leis­tung von der Wache entlassen.