Sym­bol­bild Bun­des­po­li­zei am Haupt­bahn­hof im Ein­satz Foto: LOKALBÜRO

 

 

Am gest­ri­gen Abend (24. Sep­tem­ber) wurde ein Mann im Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof durch eine Streife der Bun­des­po­li­zei fest­ge­nom­men. Die Staats­an­walt­schaft Düs­sel­dorf suchte nach dem Mann.

Gegen 23.40 Uhr bestreif­ten die Bun­des­po­li­zis­ten den Per­so­nen­tun­nel des Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof, als sie den 44-jäh­ri­gen Deut­schen kon­trol­lier­ten. Die­ser gab an, keine Aus­weis­do­ku­mente mit sich zu füh­ren. Die Über­prü­fung sei­ner münd­li­chen Anga­ben bestä­tigte seine Iden­ti­tät zwei­fels­frei. Wei­ter­hin ergab die Über­prü­fung, dass der 44-Jäh­rige mit­tels Haft­be­feh­les durch das Amts­ge­richt Neuss gesucht wird. Die­ses hatte den Mann im Februar 2023 rechts­kräf­tig, wegen fahr­läs­si­ger Trun­ken­heit im Ver­kehr, zu einer Ersatz­frei­heits­strafe von 100 Tagen oder 100 Tages­sät­zen zu je 20,00 Euro verurteilt.

Da er die gefor­derte Summe in Höhe von 2.000 Euro nicht beglei­chen konnte, wurde er in die Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt Düs­sel­dorf verbracht.

Auf­grund wei­te­rer Straf­ta­ten war der 44-Jäh­rige sei­tens der Staats­an­walt­schaft Kre­feld und des Amts­ge­richts Neuss zur Auf­ent­halts­er­mitt­lung ausgeschrieben.