Medizinische Behandlungen ohne Zulassung, abgelaufene Arzneimittel und mögliche Körperverletzung an Patienten deckte das Ordnungsamt bei zwei Betrieben in Düsseldorf auf. In einem Beauty-Salon in Garath wurden illegale Haartransplantationen ohne medizinisches Fachpersonal durchgeführt, in einem Nagelstudio Botox-Behandlungen durch nicht-medizinisches Personal und mit abgelaufenen Arzneimitteln angeboten.
Am Donnerstag, 16. Oktober 2024, kontrollierte eine Streife der Zentralen Ermittlungsgruppe (ZEG) des Ordnungsamtes einen Beauty-Salon in Garath nach einem Hinweis auf mögliche illegale Haartransplantationen. Bei der Kontrolle wurden seitens der Dienstkräfte zwei laufende Haartransplantationen festgestellt, die von nichtärztlichen Mitarbeitenden durchgeführt wurden. Ärzte wurden vor Ort nicht angetroffen. Auch die Medikamente zur lokalen Betäubung wurden von einer Mitarbeiterin gespritzt, die dazu nicht berechtigt ist. Die Einsatzkräfte vor Ort zogen das Gesundheitsamt sowie die Polizei hinzu, da der Betrieb bereits in der Vergangenheit mehrfach straf- und ordnungsrechtlich auffällig geworden war.
Während der Kontrolle musste für die beiden anwesenden Patienten der Rettunsdienst angefordert werden, da sie über Schmerzen klagten. Beide wurden ins Krankenhaus gebracht. Zudem stellte sich heraus, dass die Firma über keine Gewerbeanmeldung mehr verfügte und der Geschäftsbetrieb bereits von der Bezirksregierung untersagt wurde. Durch die Dienstkräfte wurde ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt, bei dessen Vollzug weiteres belastendes Beweismaterial, Bargeld sowie ein gefälschter ausländischer Personalausweis entdeckt wurde. Ordnungsamt und Polizei leiteten diverse Ordnungs- und Strafverfahren gegen mehrere Personen noch vor Ort ein.
Ein Nagelstudio in der Stadtmitte wurde am Montag, 21. Oktober, von zwei Dienstkräften des Ordnungsamtes in zivil aufgesucht. Hier hatte es zuvor Hinweise auf Botoxbehandlungen ohne ärztliche Zulassung gegeben. Nach Betreten des Betriebs durch die Dienstkräfte wurde einer der beiden Kräfte sogleich das Aufspritzen der Lippen mittels einer Botoxbehandlung für 80 Euro angeboten. Groß war dann die Überraschung, als die Einsatzkräfte ihre Dienstausweise zückten und gemeinsam mit Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes Kontrollen durchführten. Dabei stellte sich heraus, dass weder für das Nagelstudio, noch für das innerhalb der Räumlichkeiten betriebene Kosmetikstudio eine Gewerbeanmeldung vorlag. Aufgrund dieser Verstöße wurde ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt.
Im Rahmen der Durchsuchungen konnten Beweismittel und Bargeld sichergestellt werden. Sämtliche Arzneimittel, allesamt aus dem Ausland und abgelaufen, wurden sichergestellt. Der Betrieb wurde durch die Dienstkräfte versiegelt. Auch in diesem Fall wurden mit der hinzugezogenen Polizei Bußgeldverfahren eingeleitet.
Worauf ist bei Behandlungsmöglichkeiten zu achten?
Botox ist ein Arzneimittel und darf nur von Ärztinnen und Ärzten gespritzt werden, Hyaluron darf nur von Ärztinnen und Ärzten sowie von Heilpraktikern verwendet werden. Bei der Suche nach Behandlungsmöglichkeiten sollte auf folgende Aspekte geachtet werden:
- Umfassende Aufklärung über den Eingriff und möglicher Nebenwirkungen
- Hygiene in der Praxis
- Auf Verlangen werden die Approbationsurkunde bzw. die Heilpraktikererlaubnis vorgelegt.
Stutzig machen sollte:
- günstiges Angebot weit unter dem Normalpreis
- Kontakt erfolgt ausschließlich über Social Media
- mangelhafte Sprachkenntnisse
- Behandlungen finden in Nagelstudios, Beautysalons, Wohnungen, Kellergeschossen, Hotels oder ähnlichem statt (keine Praxisräume)