Wasserwanderweg © Christof Roche

Von Chris­tof Roche
Im Neu­bau­ge­biet zwi­schen Feld­huhn­weg, Bocku­mer Straße und Was­ser­werks­weg im Düs­sel­dor­fer Nor­den ste­hen die ers­ten Häu­ser zur Rea­li­sie­rung an. Der Bezirks­ver­tre­tung 5 (BV5) lie­gen zwei Bau­an­träge für Ein­fa­mi­li­en­häu­ser am Was­ser­werks­weg vor, für die Befrei­un­gen vom Bebau­ungs­plan vor­ge­se­hen sind. So soll bei­spiels­weise das Bau­fens­ter eines der Häu­ser um 1,5 Meter ver­scho­ben wer­den. Das geht aus den Unter­la­gen zur nächs­ten Sit­zung der BV5 am 3. Dezem­ber her­vor, die eine Zustim­mung der BV5 zu den Anträ­gen signa­li­sie­ren. In dem Doku­ment heißt es: „Die Bezirks­ver­tre­tung beschließt die erfor­der­li­chen Befrei­un­gen von den Fest­set­zun­gen des Bebau­ungs­plans.“ Ins­ge­samt sind am Was­ser­werks­weg drei Ein­fa­mi­li­en­häu­ser geplant.

Lageplan: Die neuen Häuser liegen direkt am Wasserwerksweg © Landeshauptstadt Düsseldorf<br />

Wie den Unter­la­gen wei­ter zu ent­neh­men ist, lie­gen die Grund­stü­cke am Was­ser­werks­weg im Gel­tungs­be­reich des qua­li­fi­zier­ten Bebau­ungs­plans Nr. 5088/001. Die pla­nungs­recht­li­che Zuläs­sig­keit rich­tet sich nach § 30 Abs. 1 BauGB. Der Auf­stel­lungs­be­schluss für den Bebau­ungs­plan wurde 2013 gefasst, fünf Jahre spä­ter erfolgte die Betei­li­gung der Öffent­lich­keit. Seit­dem, so heißt es wei­ter, werde der Bebau­ungs­plan mit der Grund­stücks­ei­gen­tü­me­rin bear­bei­tet und abge­stimmt. Vor­ge­se­hen ist die Errich­tung über­wie­gend zwei­ge­schos­si­ger Ein­zel- und Dop­pel­häu­ser auf der bis­lang land­wirt­schaft­lich genutz­ten Fläche.

Aus Krei­sen der BV5 ver­lau­tete, dass es in den kom­men­den Tagen ein Gespräch mit der Stadt­ver­wal­tung geben werde. Ziel sei es, zusätz­li­che Infor­ma­tio­nen zum Stand der Umset­zung des Bebau­ungs­plans zu erhal­ten. Hin­ter­grund ist die For­de­rung der BV5 aus der Ver­gan­gen­heit, wonach vor einer groß­flä­chi­gen Umset­zung des Bebau­ungs­plans zunächst die Ver­kehrs­füh­rung geklärt wer­den müsse. Eine voll­stän­dige Ver­kehrs­lei­tung über die Bocku­mer Straße wurde auf­grund der bereits bestehen­den Über­las­tung von der Poli­tik abgelehnt.

Als Alter­na­tive für Zu- und Abfahrts­mög­lich­kei­ten wurde eine Ver­bin­dung über Feld­huhn­weg und Was­ser­werks­weg zur alten B8 ins Spiel gebracht, um den Ver­kehr aus Witt­laer fern­zu­hal­ten. Diese Lösung wurde von der Ver­wal­tung jedoch als pro­ble­ma­tisch ein­ge­stuft, da für einen Aus­bau von Feld­huhn- und Was­ser­werks­weg als Zubrin­ger zur Bun­des­straße Grund­stü­cke erwor­ben wer­den müss­ten. In den Gesprä­chen mit der Stadt soll den Krei­sen zufolge außer­dem geklärt wer­den, ob das für das Wohn­ge­biet vor­ge­se­hene Areal von ins­ge­samt 4,4 Hektar wei­ter­hin den Stadt­wer­ken Duis­burg gehört oder ob sich die Eigen­tü­mer­struk­tur zwi­schen­zeit­lich geän­dert hat.

 

Werbung

Wer­bung bitte klicken !