Von Christof Roche
Im Neubaugebiet zwischen Feldhuhnweg, Bockumer Straße und Wasserwerksweg im Düsseldorfer Norden stehen die ersten Häuser zur Realisierung an. Der Bezirksvertretung 5 (BV5) liegen zwei Bauanträge für Einfamilienhäuser am Wasserwerksweg vor, für die Befreiungen vom Bebauungsplan vorgesehen sind. So soll beispielsweise das Baufenster eines der Häuser um 1,5 Meter verschoben werden. Das geht aus den Unterlagen zur nächsten Sitzung der BV5 am 3. Dezember hervor, die eine Zustimmung der BV5 zu den Anträgen signalisieren. In dem Dokument heißt es: „Die Bezirksvertretung beschließt die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans.“ Insgesamt sind am Wasserwerksweg drei Einfamilienhäuser geplant.
Wie den Unterlagen weiter zu entnehmen ist, liegen die Grundstücke am Wasserwerksweg im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5088/001. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 30 Abs. 1 BauGB. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde 2013 gefasst, fünf Jahre später erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit. Seitdem, so heißt es weiter, werde der Bebauungsplan mit der Grundstückseigentümerin bearbeitet und abgestimmt. Vorgesehen ist die Errichtung überwiegend zweigeschossiger Einzel- und Doppelhäuser auf der bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche.
Aus Kreisen der BV5 verlautete, dass es in den kommenden Tagen ein Gespräch mit der Stadtverwaltung geben werde. Ziel sei es, zusätzliche Informationen zum Stand der Umsetzung des Bebauungsplans zu erhalten. Hintergrund ist die Forderung der BV5 aus der Vergangenheit, wonach vor einer großflächigen Umsetzung des Bebauungsplans zunächst die Verkehrsführung geklärt werden müsse. Eine vollständige Verkehrsleitung über die Bockumer Straße wurde aufgrund der bereits bestehenden Überlastung von der Politik abgelehnt.
Als Alternative für Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten wurde eine Verbindung über Feldhuhnweg und Wasserwerksweg zur alten B8 ins Spiel gebracht, um den Verkehr aus Wittlaer fernzuhalten. Diese Lösung wurde von der Verwaltung jedoch als problematisch eingestuft, da für einen Ausbau von Feldhuhn- und Wasserwerksweg als Zubringer zur Bundesstraße Grundstücke erworben werden müssten. In den Gesprächen mit der Stadt soll den Kreisen zufolge außerdem geklärt werden, ob das für das Wohngebiet vorgesehene Areal von insgesamt 4,4 Hektar weiterhin den Stadtwerken Duisburg gehört oder ob sich die Eigentümerstruktur zwischenzeitlich geändert hat.